Umsatzsteuer: Deutschland beginnt mit der Umsetzung der Umsatzsteuerreform

Am 1. Januar 2020 werden die „Quick Fixes“, die größte Mehrwertsteuerreform in der Europäischen Union, in Kraft treten. Deutschland hat mit der Umsetzung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) in das Umsatzsteuergesetz begonnen.
Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2019
Am 8. Mai 2019 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf mit Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie veröffentlicht. Der „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ enthält neben Regelungen zur Elektromobilität auch Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens sowie zwingend notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an die Rechtsprechung des EuGH.
„Quick Fixes“
Die sogenannten „Quick Fixes“ sind dringend umsetzungsbedürftige Maßnahmen im Mehrwertsteuersystem der EU. Das betrifft insbesondere die Direktlieferung bei Lieferung in ein Konsignationslager, Reihengeschäfte und Innergemeinschaftliche Lieferungen.
Änderung der MwStVO
Die Neuregelungen finden sich auch in einer Änderung der MwStVO (Vermutungswirkung von Nachweisen zu einer innergemeinschaftlichen Lieferung). Während die Änderungen der MwStSystRL bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen sind, wirken die Änderungen der MwStVO unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Eine Umsetzung in nationales Recht ist hier folglich nicht erforderlich.
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Unsere Seminarempfehlungen:
Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, die innerhalb der EU am stärksten zwischen den Mitgliedstaaten harmonisiert wurde: Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) ist ein verbindliches Rahmenwerk, mit dem es zumindest im Groben möglich ist, umsatzsteuerliche Auswirkungen und Risiken in anderen EU-Staaten einzuschätzen. Die Reform der MwStSystRL betrifft zahlreiche Unternehmen mit Geschäften im Binnenmarkt. Mit den Seminaren der Hamburger Zollakademie sind Sie immer auf dem neusten Stand: