Sanktionen und Embargos: EU verlängert restriktive Maßnahmen gegen Russland

Die Europäische Union hat am 28. Juni 2019 in ihrem Amtsblatt L175/38 den Beschluss des Europäischen Rates vom 27. Juni 2019 über die Verlängerung der restriktiven Maßnahmen, bekannt gegeben. Grund sind weiterhin die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Restriktionen gegen Russland
Die EU hat die restriktiven Maßnahmen gegen Russland ohne inhaltliche Änderung bis zum 31. Januar 2020 verlängert. Diese betreffen neben dem Handel auch Beschränkungen des Kapitalmarktes, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Homepage detailliert aufzeigt. Der Beschluss der EU gilt seit dem 29. Juni 2019.
Sanktionen zielen auf russische Wirtschaft
Die am 31. Juli 2014 verhängten Wirtschaftssanktionen beinhalten vier Maßnahmenkomplexe, welche sich gegen strategisch relevante Zweige der russischen Wirtschaft richten. So wird für fünf große, mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt. Es besteht ferner ein allgemeines Aus- und Einfuhrverbot für Waffen sowie ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer in Russland. Zuletzt wird Russlands Zugang zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und -exploration genutzt werden können, eingeschränkt.
Sanktionen als Gegenmaßnahme zur Annexion der Krim durch Russland
Hintergrund der Sanktionen ist die laut EU rechtswidrige Annexion der Krim durch Russland. Zweck der Sanktionen ist es, die Politik der Nichtanerkennung durch die EU in die Praxis umzusetzen. Die Sanktionen beziehen sich auf die Resolution 68/262 der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Diese fordert alle Staaten auf, keine Änderung des Status der Krim und Sewastopols anzuerkennen.
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Seit dem 31. Juli 2014 bestehen für den Außenhandel mit Russland Handelsbeschränkungen für Dual-Use-Güter, Ausrüstungen für den Energiebereich, ein Waffenembargo sowie Handelsbeschränkungen. Ein Verstoß gegen Sanktionen birgt für den Verstoßenden die Gefahr empfindlicher Strafen. Erfahren Sie alles über die Exportkontrollen und Embargos in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand: