Zolltarif: Antragstellung und vZTA-Erteilung ab Oktober elektronisch

Der Zoll informiert über die neue elektronische Datenverarbeitung die ab dem 1. Oktober 2019 startet und bei der Antragstellung sowie Erteilung von vZTAs ausschließlich anzuwenden ist. Die elektronische Kommunikation erfolgt daher ab 1. Oktober 2019 über das in Deutschland freigeschaltete Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG).
Zugang zum Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG)
Für die neuen elektronischen Antragsprozesse muss ab Anfang 1. Oktober 2019 das BuG genutzt werden. Hierfür ist eine einmalige Registrierung notwendig. Der Zoll informierte am 6. Juni 2019 ausführlich über die Authentifizierung und den Zugang zum Portal.
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Änderungen zum Papierantrag 0307
Der elektronische Antrag enthält keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich zum Papierantrag 0307. Beim Ausfüllen des neuen Antrags gibt es jedoch einige Neuerungen, die den Prozess effizienter gestalten sollen:
- Automatisches Ausfüllen von Stammdaten in Feld 1 „Antragssteller/-in“ / Feld 3 „Zollvertreter“ nach der Eingabe der EORI- Nummer
- Feld 2 „Ort der Buchhaltung“ wird automatisch ausgefüllt und nicht mehr angezeigt
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Unsere Seminarempfehlungen:
Der Zoll informierte am 6. Juni 2019 über das neue Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG), das ab dem 1. Oktober 2019 startet und Antragsprozesse effizienter sowie einfacher gestalten soll. Das Portal ermöglicht neben der EORI-Nummer-Verwaltung und dem gewerblichen Rechtsschutz auch die verbindliche Zolltarifauskunft. Erfahren Sie alles über das neue Portal und die neuen elektronischen Antragsprozesse in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand: