29.10.2019

Import: Anteilige Luftfrachtkosten nicht in der Zollwertberechnung

Import: Anteilige Luftfrachtkosten nicht in der Zollwertberechnung

Mit der Teilnehmerinformation 3464/19 der deutschen Zollverwaltung vom 21. Oktober 2019 wurden alle Teilnehmer darüber informiert, dass sich bei der aktuellen ATLAS-Version ein System-Fehler bei der Zollwertberechnung mit anteiligen Luftfrachtkosten eingeschlichen hat. Dies führt zu einer Nachkontrolle von allen betroffen Zollanmeldungen.

Beeinflussung der Zollwertberechnung

Die Zollwertberechnung wird unter anderem durch die Lieferbedingungen beeinflusst. Demnach ergeben sich für die Nachberechnung die Grundlagen für eine eventuelle Nacherhebung oder einer Erstattung der zu viel oder zu wenig gezahlten Abgaben.

HZA-Seminarempfehlung I

HZA-Seminarempfehlung II

Änderung der Steuerbescheide

Alle betroffenen Zollanmeldungen werden vom Zoll identifiziert und erneut überprüft. Der Zoll sendet Ihnen im Fall einer identifizierten Zollanmeldung  einen Nacherhebungs- oder Erstattungsbescheid.

Behebung des System-Fehlers in ATLAS

Die deutsche Zollverwaltung hat mit Hochdruck an der Behebung des Fehlers im ATLAS-System gearbeitet. Am 22. Oktober 2019 wurde ein neuer HOTFIX in das System eingespielt, womit der Fehler systemseitig behoben wurde.

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Unsere Seminarempfehlungen:

Die zutreffende Anmeldung des Zollwertes ist bei jedem Importvorgang von entscheidender Bedeutung, da dieser neben dem Zollsatz die grundlegende Bemessungsgrundlage der zu zahlenden Zölle darstellt. Die grundlegenden Rechtsvorschriften des Zollwertrechtes sind sehr umfangreich.

Für mehr Überblick über die Systematik und die verschiedenen Methoden der Zollwertermittlung empfehlen wir Ihnen die praxisnahen Seminare der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand:

Zollwert Seminare

Seminarübersicht 2019 / 2020 - PDF

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