07.11.2019

Exportkontrolle: Verordnung zu den Dual-Use-Gütern aktualisiert

Exportkontrolle: Verordnung zu den Dual-Use-Gütern aktualisiert

Mit delegierter Verordnung vom 17. Oktober 2019 hat die EU-Kommission eine Aktualisierung in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vorgenommen. Sie betrifft die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern. Im Dezember 2019 tritt die Verordnung voraussichtlich in Kraft.

Güterlistung in Anhängen verändert

Die Dual-Use-Güter in den Anhängen I, IIa bis IIg und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurden auf den neuesten Stand gebracht. Für Güter, die vom Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 („EG-Dual-Use-Verordnung“) in der jeweils aktuellen Fassung und ersten Teil der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung (Anlage zur AWV) erfasst werden, bestehen Genehmigungspflichten.

HZA-Seminarempfehlung

Güterlisten können im Detail auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) recherchiert werden.

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Unsere Seminarempfehlungen:

Mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 (EG-Dual-Use-VO) hat die EU für alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahren bei der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Dual-Use-Güter sind Güter, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind (z.B. bestimmte Chemikalien, Maschinen, Technologien, etc.). Mehr erfahren Sie in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand:

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