Zoll: Vorübergehende Verstärkung der Lebensmittelkontrollen

Mit dem Amtsblatt vom 15. Januar 2020 wurde eine Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 der Kommission vom 22. Oktober 2019 veröffentlicht. Sie umfasst die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und Sofortmaßnahmen bei der Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs aus bestimmten Drittländern in die Union.
Berichtigung der Verordnung
Die Durchführungsverordnung 2019/1793 vom Oktober vergangenen Jahres wurde zum Schutz der Verbraucherinteressen und zur Sicherheit der Lebensmittelkette verschärft. Die Änderung bezieht sich auf Seite 99, die die Anhänge I und II beinhaltet und sie gilt unmittelbar.
Den Anhängen können die jeweiligen Lebensmittel mit den zugehörigen KN Codes, TARIC Unterpositionen, Ursprungsland, der davon möglichen ausgehenden Gefahr sowie der Häufigkeit an Warenuntersuchungen entnommen werden. Als häufige Gefahren werden Pestizidrückstände, Aflatoxine und Salmonellen genannt.
Mehrere Länder sind betroffen
Betroffen sind z.B. Bolivien, Brasilien, China, Dominikanische Republik, Ägypten, Äthiopien, Georgien, Indien etc.
HZA Seminarempfehlung
Lebens- bzw. Futtermittel nicht tierischen Ursprungs
Die betroffen Waren sind unter anderem Nüsse, Pfeffer, Beeren, Paprika, Tee, Bohnen, Öle, Sellerie, Rübe und unterschiedliche Obstsorten.
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Unsere Seminarempfehlungen:
Die Berichtigung der aktuellen Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 führt zusätzlich zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 669/2009, (EU) Nr. 884/2014, (EU) 2015/175, (EU) 2017/186 und (EU) 2018/1660 der Kommission. Durch den Import von gewissen Lebens- und Futtermitteln bestehen u.a. Gefahren durch Salmonellen oder Pestizidrückstände. Erfahren Sie alles über Durchführungsverordnungen in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand: