Zoll: Standpunkt der Union zum geänderten TIR-Zollübereinkommen

Durch den Beschluss (EU) 2020/143 des Europäischen Rates vom 28. Januar 2020 hat die Union ihren Standpunkt zur Änderung des TIR-Übereinkommens dargestellt. Auf seiner Tagung im Februar 2020 wird der Verwaltungsausschuss voraussichtlich eine neue Anlage 11 und damit zusammenhängende Änderungen des TIR-Übereinkommens annehmen.
Anlage 11 des Übereinkommens
Das TIR-Verfahren (Transports Internationaux Routiers) dient der Erleichterung des internationalen Warentransports in Straßenfahrzeugen. Nach der vorgeschlagenen Änderung soll jegliche Kommunikation mit Zollbehörden auf elektronischem Weg erfolgen.
In einer Ergänzung zum Artikel 1 des Übereinkommens wird das „eTIR-Verfahren“ für den elektronischen Datenaustausch zwischen Zollbehörden definiert. Mit einem neuen Artikel 58c des Übereinkommens wird des Weiteren ein Gremium für die technische Durchführung eingesetzt, welches die technischen Spezifikationen des internationalen eTIR-Systems umsetzen soll.
Die neue Anlage 11 des TIR-Übereinkommens soll es den Vertragsparteien, die durch diese Anlage gebunden sind, ermöglichen, eTIR-Transporte zu nutzen. Die Union und die Mitgliedstaaten können entscheiden, wann sie ihre Systeme mit dem internationalen eTIR-System verbinden möchten.
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Europäische Union unterstützt die Änderungen
Der Verwaltungsausschuss stellt dar, dass die Änderungen im Namen der Union unterstützt werden. Diese entfaltet in der Union Rechtswirkung und stehen mit der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Einklang.
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Das TIR-Übereinkommen vereinfacht die Förmlichkeiten im grenzüberschreitenden Verkehr. Das Zollübereinkommen vom 14. November 1975 (wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 2112/78 des Rates von der Union abgeschlossen und ist am 20. Juni 1983 in Kraft getreten. Die Nichterhebung von Einfuhrzöllen ermöglicht eine Warenbeförderung zwischen den derzeit 68 Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens. Mehr erfahren Sie in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand: