05.03.2020

Terrorismusbekämpfung: Neue restriktive Maßnahmen gegen Syrien

Terrorismusbekämpfung: Neue restriktive Maßnahmen gegen Syrien

Am 17. Februar 2020 beschloss der Europäische Rat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/211, die am selben Tag im Amtsblatt L 43 I/1 erschien, eine Erweiterung der restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte syrische, natürliche Personen und Organisationen.

Erweiterung der Sanktionsliste gegen Syrien

Mit der neuen Durchführungsverordnung wird die Verordnung Nr. 36 von 2012 ersetzt und gleichzeitig um acht syrische natürliche Personen sowie zwei Organisationen syrischer Herkunft erweitert.

Sanktionen zielen auf den wirtschaftlichen Sektor

Diese Verordnung trat am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die neuen Maßnahmen und Restriktionen haben zum  Ziel, angesichts der Lage in Syrien den Terrorismus zu bekämpfen und beziehen sich auf den wirtschaftlichen Sektor:

  • Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen
  • Beschränkungen der Beteiligung an Infrastrukturvorhaben
  • Finanzierungsbeschränkungen für bestimmte Unternehmen
  • Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
  • Beschränkungen für Finanzdienstleistungen

Um hohen Strafen bei der Missachtung dieser Verordnung zu entgehen, wird Ihnen als Unternehmen dringend empfohlen, jetzt die eigenen wirtschaftlichen Kontakte mit der vervollständigten Sanktionsliste abzugleichen.

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Unsere Seminarempfehlungen:

Am 18. Januar 2012 veröffentlichte der Europäische Rat mit der VERORDNUNG (EU) Nr. 36/2012 eine ausführliche Liste mit syrischen natürlichen Personen und Vereinigungen, gegen die wirtschaftliche Restriktionen zur Terrorbekämpfung erlassen wurden. Erfahren Sie alles über Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand:

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