Zoll: EU beschließt zusätzliche Wertzölle auf bestimmte US-Waren

Am 6. April 2020 verabschiedete die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren aus den USA (Amtsblatt L109/10) . Die EU reagiert damit auf die von den USA am 24. Januar 2020 beschlossenen unbefristeten Schutzmaßnahmen.
Handelspolitische Maßnahmen treten am 8. Mai 2020 in Kraft
Die Europäische Kommission hat den WTO-Rat über die Einführung bestimmter handelspolitischer Maßnahmen, die ab dem 8. Mai 2020 in Kraft treten werden, in Kenntnis gesetzt und reagiert damit auf die von den USA eingeführten Schutzzölle auf bestimmte derivative Aluminiumerzeugnisse und bestimmte derivative Stahlerzeugnisse.
Dabei soll in der ersten Stufe auf die Waren mit dem KN-Code 9613 80 00 (Feuerzeuge und Anzünder, ausgenommen Taschenfeuerzeuge für Gas) ein zusätzlicher Wertzoll von 20 % und auf die Waren mit dem KN-Code 3926 30 00 (Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen aus Kunststoffen) ein zusätzlicher Wertzoll von 7 % eingeführt werden.
In der zweiten Stufe wird auf die Waren mit dem KN-Code 9504 40 00 (Spielkarten) ein zusätzlicher Wertzoll von 4,4 % eingeführt. Dieser Zoll wird erst ab dem 8. Februar 2023 oder früher im Hinblick auf eine Entscheidung vom WTO-Streitbeilegungsgremium angewendet.
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Schutzzölle zählen zu den handelspolitischen Maßnahmen, die ein Land zum Schutz seiner heimischen Wirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz einführen kann. Die Ziele der WTO (Welthandelsorganisation), in der sowohl die EU als auch die USA Mitglieder sind, bestehen jedoch darin, Zölle abzubauen und für eine Liberalisierung der Märkte zu sorgen. Mehr erfahren Sie - sobald die Situation es wieder zulässt - in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand.
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