23.04.2020

Steuer: Steuerliche Maßnahmen gegen Auswirkungen der Coronakrise

Steuer: Steuerliche Maßnahmen gegen Auswirkungen der Coronakrise

Am 19. März 2020 informierte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf deren Homepage über steuerliche Maßnahmen bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Coronakrise. Aufgrund der bereits eingetretenen bzw. zukünftig zu erwartenden erheblichen wirtschaftlichen Schäden wird das BMF Geschädigten mit verschiedenen Maßnahmen entgegenkommen.

FAQ zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen in der Coronakrise

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlichte auf seiner Homepage FAQ bezüglich steuerlicher Hilfsmaßnahmen in der Coronakrise. In dem 18-seitigen Dokument werden häufige Fragen zu den Maßnahmen beantwortet.

Nachweislich Betroffene können bis zum 31. Dezember 2020 - unter Darlegung ihrer Verhältnisse – ihre Anträge auf Stundung stellen. Außerdem können sie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- sowie Körperschaftsteuer beantragen. Hierbei ist in der Regel auf die Erhebung von Stundungszinsen von Amtswegen zu verzichten.

Für Anträge auf Stundung oder Anpassung der Vorauszahlungen für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2020 müssen besondere Begründungen erbracht werden. In besonderen Fällen können die Behörden verwirkte Säumniszuschläge per Allgemeinverfügung erlassen.  

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