09.10.2020

Sanktionen und Embargos: EU verlängert Russland-Sanktionen

Sanktionen und Embargos: EU verlängert Russland-Sanktionen

Der Rat der Europäischen Union verlängerte mit dem Beschluss (GASP) 2020/1269 des Rates vom 10. September 2020 die Sanktionen, die aufgrund der Destabilisierung der Ukraine gegen Russland beschlossen wurden, um weitere sechs Monate. Die ursprünglich im März 2014 verhängten Sanktionen bleiben somit bis mindestens 15. März 2021 in Kraft.

Ursprung der Sanktionen ist der Beschluss (EU) 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 zur Einleitung restriktiver Maßnahmen gegen Russland aufgrund der grundlosen Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch die Russische Föderation. Dieser Beschluss wurde zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1267 des Rates vom 10. September aktualisiert.

Die restriktiven Maßnahmen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten und Reisebeschränkungen und gelten für insgesamt 175 Personen und 44 Organisationen. Neben den nun verlängerten restriktiven Maßnahmen gibt es weitere Maßnahmen gegen Russland. So wurden als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols restriktive Maßnahmen verhängt, die sich jedoch auf die Krim und Sewastopol beschränken und nach derzeitigem Stand noch bis zum 23. Juni 2021 laufen.

Außerdem verhängte die EU Wirtschaftssanktionen gegen bestimmte Wirtschaftssektoren Russland, insbesondere den Öl- und Finanzsektor. Diese laufen noch bis zum 31. Januar 2021. Die Rechtmäßigkeit dieser Wirtschaftssanktionen bestätigte der EuGH auch in seiner Entscheidung vom 17. September (die HZA berichtete am 8.10.20).

Die Sanktionen wurden verlängert, da die Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aus Sicht des Rates noch anhält.

JM

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