20.10.2020

Zoll: Anträge auf Aussetzung autonomer Zollsätze für 2021

Zoll: Anträge auf Aussetzung autonomer Zollsätze für 2021

Das Amtsblatt der Europäischen Union C 340/11 vom 13. Oktober 2020 informiert die Wirtschaftsbeteiligten darüber, dass der Kommission Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Juli 2021 übermittelt wurden. Die Liste der betroffenen Güter besteht aus bestimmten gewerblichen und landwirtschaftlichen Waren.

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten

Die Wirtschaftsbeteiligten können ab sofort auf der thematischen Website der EU-Kommission zur Zollunion die Liste der betroffenen Waren einsehen. Zudem dürfen die Wirtschaftsbeteiligten Einwände gegen neue Anträge über die nationalen Verwaltungen einreichen. Diese Einwände müssen bis spätestens zur zweiten Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“, die am 18. Dezember 2020 stattfinden wird, übermittelt werden.

Die Liste mit den gewerblichen und landwirtschaftlichen Waren sowie zusätzliche Informationen zu autonomen Zolltarifen können unter folgendem Link eingesehen werden.

Anträge auf künftige Zollaussetzungen und Zollkontingente

Anträge auf künftige Zollaussetzungen und Zollkontingente müssen ein Jahr vor Festsetzung der autonomen Zollaussetzungen gestellt werden. Diese permanenten Zollaussetzungen sollen die Wirtschaftstätigkeit in der Union durch die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, dem Schaffen von Arbeitsplätzen und der Modernisierung von Strukturen beleben.

Zollkontingente werden regelmäßig geprüft und angepasst. Im Rahmen eines Zollkontingents können Waren innerhalb eines festgelegten Zeitraums bis zur Höhe einer bestimmten Wert- oder Mengengrenze zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz eingeführt werden. Die eingeführte Warenmenge muss genau kontrolliert werden.

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