19.11.2020

ATLAS: Änderungen bei Post- und Kuriersendungen ab Juli 2021

ATLAS: Änderungen bei Post- und Kuriersendungen ab Juli 2021

Der Zoll informiert auf seiner Website über künftige Änderungen in punkto E-Commerce. Um Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas entgegenzuwirken, wird ab dem 1. Juli 2021 auf sämtliche in die EU eingeführte Sendungen die Umsatzsteuer erhoben. Neben dem Entfall der Wertgrenze muss künftig für jede Sendung eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden.

Änderungen ab 1. Juli 2021

Ab dem kommenden Juli 2021 treten Änderungen bei den Post- und Kuriersendungen für den europäischen Warenverkehr in Kraft. Die Wertgrenze von 22 Euro je Sendung entfällt, wodurch auch für Sendungen mit niedrigerem Wert aus Drittstaaten ab dem 1. Juli 2021 Abgaben entstehen werden.

 

Zudem müssen für sämtliche Sendungen ab dem Zeitpunkt elektronische Zollanmeldungen abgegeben werden. Für Sendungen unter 150 Euro gilt eine Sonderregelung. Bis zu dieser Wertgrenze ist die Zollanmeldung mit einem reduzierten Datensatz möglich. Für Sendungen unter der Wertgrenze von 150 Euro wurde die neue Fachanwendung ATLAS-Impost in der ATLAS-IT-Landschaft geschaffen.

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Unsere Seminarempfehlungen:

Für Sendungen innerhalb und außerhalb Europas bestehen laut der Europäischen Union aktuell Wettbewerbsverzerrungen zwischen Lieferanten. Mit den angekündigten Rechtsänderungen soll eine Umsatzbesteuerung in dem EU-Mitgliedstaat möglich gemacht werden, in dem der Empfänger ansässig ist und somit auch der Verbrauch stattfindet. Alles zu ATLAS und künftigen ATLAS-Änderungen erfahren Sie von den Experten der HZA, auch weiterhin unter strikter Einhaltung der Hygienevorschriften, vor Ort:

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