09.03.2021

Zolltarif: Zoll aktualisiert das Thema Antidumping auf der Website

Zolltarif: Zoll aktualisiert das Thema Antidumping auf der Website

Der Zoll hat das Thema Antidumping in der Rubrik Zolltarif auf seiner Internetseite nun vollständig aktualisiert. Um den europäischen Markt vor niedrigpreisigen oder staatlich subventionierten Einfuhren zu schützen, steht der Europäischen Union das System der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zur Verfügung.

Dumping und unzulässige Subventionen

Der englische Begriff "Dumping" bedeutet die "Ausfuhr zu Schleuderpreisen" und liegt vor, wenn Handelswaren eines Landes unter ihrem normalen Wert in ein anderes Land exportiert werden. Der Preis der Ware in dem Verkaufsland ist dann deutlich billiger als der Preis einer vergleichbaren Ware in diesem Land. Eine unzulässige Subvention hingegen liegt laut EU vor, wenn die Regierung des Ursprungs- oder Ausfuhrlandes für Herstellung, Ausfuhr oder Beförderung einer Ware unzulässige finanzielle Beihilfen gewährt.

Schutz vor Dumping in der EU

Um die Europäische Wirtschaft vor finanziellen Einbußen zu schützen, werden gedumpte oder unzulässigerweise subventionierte Produkte mit einem Antidumpingzoll bzw. einem Ausgleichszoll belegt. Mit Antidumpingzöllen soll ein Ausgleich für den ungerechtfertigten Preisvorteil im Vergleich zu Waren des Marktes der Union geschaffen werden. Die Europäische Kommission beschließt diese Maßnahmen erst nach der Einleitung eines genau geregelten Untersuchungsverfahrens und einer hier vorab beantragen Untersuchung eines Wirtschaftszweigs der Union.

Aktueller Anlass für Aktualisierungen im Bereich des Antidumping ist z. B. die Befreiung von Antidumpingzoll auf wesentliche Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China, die zur Montage von E-Bikes verwendet werden.

Voraussetzungen für die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens zum Antidumping

  • Wareneinfuhren in die Union sind gedumpt oder unzulässig subventioniert,
  • Feststellung einer bedeutenden Schädigung der Unionsindustrie,
  • Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Dumping bzw. unzulässigen Subventionen und der Schädigung,
  • Eingreifen liegt im Interesse der EU.

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Unsere Seminarempfehlungen:

Antidumping- und/oder Ausgleichszölle werden auf Grundlage von sogenannten Grundverordnungen eingeführt, in denen die jeweiligen Regelungen zur Einführung, Berechnung und Erhebung der Zölle festgelegt sind. Spezifische Maßnahmen gegenüber bestimmten Waren, Warengruppen oder Ausführern im Drittland werden dann in individuellen Verordnungen festgesetzt. Hieraus ergeben sich dann die entsprechenden Einzelheiten, Bedingungen und anzuwendenden Zollsätze. Bei der HZA erfahren Sie alles zum Thema Antidumping und wie Sie sich und Ihr Unternehmen schützen können:

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