16.03.2021

Exportkontrolle: EU reagiert durch weitere Sanktionen auf Unruhen

Exportkontrolle: EU reagiert durch weitere Sanktionen auf Unruhen

Die Europäische Union reagiert mit einer Reihe von Änderungen ihrer Sanktionslisten auf das aktuelle Weltgeschehen. Jüngst nahm sie so Russland, Venezuela, Myanmar, Iran und Belarus in ihren Fokus.

Russland

Am 22. Februar fand die Tagung der EU-Außenminister statt. Thema war auch die europäische Reaktion auf die Verurteilung von Alexej Nawalny. Josep Borell gab daraufhin bekannt, dass sich auf drei Prinzipien im Umgang geeinigt wurde:

  1. Sich zu wehren, wenn Russland gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte verstößt
  2. Bremsen, wenn es versucht, seinen Druck auf uns zu erhöhen, auch durch Desinformation und Cyber-Attacken
  3. Sich zu engagieren, wenn und wo wir ein Interesse daran haben, dies zu tun

Angesichts dessen werden restriktive Maßnahmen gegen diejenigen eingerichtet, die für Nawalnys Verhaftung, Verurteilung und Verfolgung verantwortlich sind. Dabei soll der im Dezember 2020 von der EU Beschlossene globale Rechtsrahmen für Verletzung von Menschenrechten zum ersten Mal zur Anwendung kommen. Als restriktive Maßnahmen kommen insofern auch das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie ein Bereitstellungsverbot in Betracht.

Venezuela

Am 13. November 2017 beschloss der Rat mit Beschluss (GASP) 2017/2074 restriktive Maßnahmen gegen natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen. Diese Maßnahmen wurden am 12. November 2020 bis zum 14. November 2021 verlängert. Am 6. Dezember 2020 fanden in Venezuela Wahlen zur Nationalversammlung statt.

Nach der übereinstimmenden Meinung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borell und dem Rat wurden die Wahlen jedoch ohne nationales Einvernehmen über die Wahlbedingungen abgehalten und unterschritten zudem die internationalen Mindeststandards für einen glaubwürdigen freien Wahlprozess. Dies geht einher mit einer sich stetig verschlechternden Lage in Bezug auf Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Venezuela.

Deshalb wurden mit Beschluss (GASP) 2021/276 des Rates vom 22. Februar 2021 neu 19 weitere Personen auf die Sanktionsliste für Venezuela aufgenommen. Details zu den jeweiligen Gründen finden sich im Anhang des Beschlusses. Auch weitere restriktive Maßnahmen könnten bald folgen, sie sollen jedoch der venezolanischen Bevölkerung nicht schaden.

Myanmar

Aufgrund des Militärputsches in Myanmar mit Todesfällen wird es Sanktionen gegen die für den Putsch verantwortlichen Militärs geben. Außerdem sollen alle direkten finanziellen Unterstützungen der EU-Entwicklungshilfe für die Reformprogramme der Regierung zurückgehalten werden.

Iran

Die jüngsten Entwicklungen im iranischen Nuklearbereich sieht der Rat als beunruhigend an. Alles hängt von der Umsetzung des Atomabkommens (JCPOA) ab, zu dem es intensive diplomatische Gespräche gibt.

Belarus

Die Lage in Belarus hat sich seit der Gewalt gegen das belarussische Volk im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 nicht verbessert. Im Gegenteil - eine „Amtseinführung“ von Alexander Lukaschenko fand statt. Nach Josep Borell entbehre diese jedweder demokratischen Legitimierung.

Deswegen wurden die seit 2006 bestehenden restriktiven Maßnahmen am 2. Oktober 2020 (DV 2020/1387) und am 6. November 2020 (DV 2020/1648) verschärft. Mit der Durchführungsverordnung vom 6. November 2020 wurde auch Lukaschenko selbst auf die Sanktionsliste aufgenommen.

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1648 des Rates vom 26. Februar 2021 beschließt der Rat nun, die restriktiven Maßnahmen bis zum 28. Februar 2022 zu verlängern und die Begründungen für neun natürliche Personen und drei juristische Personen zu überarbeiten.

Weiterführende Informationen und die Embargolisten finden Sie auf der Website des BAFA.

Missachtung der Sanktionslisten führen zu hohen Strafen

Gemäß § 17, 18 AWG kann ein Verstoß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden. Somit müssen Sie sämtliche Ihrer Geschäftsprozesse regelmäßig auf Sanktionslisten und Embargos hin prüfen.

JM

Unsere Empfehlungen:

Da die EU ihre Sanktionslisten regelmäßig ändert und erweitert, ist es für Ihr Unternehmen notwendig, dass Sie nicht nur eine systematische interne Exportkontrolle einrichten, sondern auch stets auf dem Laufenden bleiben. Ihr betriebsinternes Compliance-System zur Vermeidung von Risiken richtet sich dabei nach Ihren je individuellen vier W-Fragen: „Was wird Warum an Wen Wohin exportiert?“ Bei der Missachtung von Sanktionen drohen Ihnen empfindliche Strafen für alle Verantwortlichen sowie Nachteile bei dennoch erfolgten Ausfuhren.

Wie Sie Ihre Exportkontrolle aufbauen, umsetzen und aktualisieren, um ebenso regelkonform wie effizient agieren zu können, erfahren Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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