30.03.2021

ATLAS: Änderungen in der Ausfuhr (AES 3.0) & bei der Einfuhr (Brexit und TCA)

ATLAS: Änderungen in der Ausfuhr (AES 3.0) & bei der Einfuhr (Brexit und TCA)

Derzeit erfolgt ein größeres Update des ATLAS-Systems zur Anpassung an den Unionszollkodex (UZK). Dadurch ergeben sich einige Änderungen im Bereich der Ausfuhranmeldung. Der Brexit und das daraus resultierende Abkommen (TCA) führt zudem zu Neuerungen für Einführer von Waren aus dem Vereinigten Königreich.

Ausfuhr

Durch das Release von AES 3.0 ergeben sich bei Ihrer Ausfuhranmeldung für Sie folgende Neuerungen (siehe ATLAS - Info 0159/21):

Codierung 3LLK

Die Unterlagencodierung 3LLK (Angaben zum abweichenden außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer) wird seit dem Start von AES 3.0 weder auf dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgegeben noch mit der Überlassungsnachricht übermittelt. Dies ist mit den Wartungen vom 27. März 2021 behoben worden.

Vorpapiere

Folgende Werte aus der Codeliste C0014 (Vorpapiere) werden nicht mehr an die Zollstellen übermittelt: 720 (Frachtbrief CIM), CO (Einheitspapier mit Art der Anmeldung "CO"), EU (Einheitspapier mit Art der Anmeldung "EU"), EX (Einheitspapier mit Art der Anmeldung "EX"), IM (Einheitspapier mit Art der Anmeldung "IM"), ZZZ (sonstige).

Für diese Codierungen sieht die Kommission keinen Anwendungsbereich mehr. Soweit die Informationen trotzdem erforderlich sein sollten, kann bei deutschen Zollstellen aushilfsweise die Unterlagencodierung Nzzz aus der Unterlagencodeliste I0136 verwendet werden. In diesem Fall ist jedoch im Datenfeld „Zusatz“ der ursprüngliche Code aus der Codeliste C0014 anzugeben. Da es sich bei Nzzz um eine nationale Codierung handelt, wird der Code nicht an ausländische Zollstellen übermittelt.

IAA Plus

Die UZK-Anpassungen gelten vorerst nicht für IAA Plus. Eine Umstellung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Bis dahin bleibt das Nachrichtenformat aus AES 2.4.4.

Codeliste I0100 „Verfahrenscodes und EU-Codes“

Seit dem 11. März 2021 stehen folgende Codierungen für die vorhergehenden Verfahren in der Codeliste I0100 „Verfahrenscodes und EU-Codes“ nicht mehr zur Verfügung. Sie werden stattdessen durch neue Codes ersetzt:

Alter Code

Neuer Code

61
Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne steuerbefreiende Lieferung

40
Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr

63
Wiedereinfuhr und gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, gegebenenfalls mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung

42
Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, gegebenenfalls mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung

68
Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überlassung zum zoll- und teilweise steuerrechtlich freien Verkehr und Überführung in ein anderes Lagerverfahren als in das Zolllagerverfahren

45
Überlassung von Waren zum zollrechtlich und teilweise mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als in das Zolllagerverfahren

Einfuhr

Auch für die Anmeldungen „zum Freien Verkehr“ gibt es Neuerungen (ATLAS - Info 0161/21). Diese ergeben sich aber durch das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) mit dem Vereinigten Königreich. Für eine Präferenzgewährung für Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich, ist die Ware mit einer der folgenden drei Unterlagencodierungen anzumelden:

U116 (Erklärung zum Ursprung), U117 (Gewissheit des Einführers), U118 (Erklärung zum Ursprung für mehrere Lieferungen identischer Erzeugnisse)

Beachten Sie jedoch, dass auch tatsächlich die notwendigen belastbaren Informationen über die Ursprungseigenschaft der Ware vorliegen, bevor Sie die Codierung U117 verwenden. Stellt sich bei einer Nachprüfung heraus, dass die Informationen nicht vorliegen, ist der Wechsel auf eine Erklärung zum Ursprung (U116 oder U118) nicht mehr möglich. Es gelten dann die Drittlandszollsätze.

JM

Unsere Empfehlungen:

ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist das europäische IT-System zur Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Diese sollten Sie als Export- oder Importverantwortlicher immer im Auge behalten. Was es darüber hinaus zu wissen gibt, erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter in unseren analogen oder digitalen Angeboten oder in unseren Newslettern – stets aktuell und auf dem neuesten Stand.

Zoll Seminare

Webinare & Livestreams

Seminarübersicht 2021 - PDF

© 2024 HZA Hamburger Zollakademie