01.04.2021

Exportkontrolle: EU-Parlament stimmt für neue Dual-Use-Verordnung

Exportkontrolle: EU-Parlament stimmt für neue Dual-Use-Verordnung

In seiner Sitzung vom 25. März 2021 stimmte das Europäische Parlament für eine Reform der Verordnung für Dual-Use-Güter (EG-Dual-Use-Verordnung). Insbesondere sollen neue Kontrollmechanismen für Abhör- und Überwachungstechnik eingeführt werden, um international die Menschenrechte besser zu schützen.

Dual-Use-Güter können z.B. Güter mit zivilem als auch militärischem Nutzen sein. Deshalb unterliegen sie einer besonders strikten Reglementierung, da sie Menschenrechtsverletzungen und Zerstörung im großen Maßstab ermöglichen. Am 9. November 2020 einigten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament vorläufig über den zukünftigen Wortlaut der Verordnung. Die Hamburger Zollakademie berichtete in einer HZA-News. In seiner Sitzung am 25. März 2021 stimmte das Europäische Parlament nun mit 642 von 688 Stimmen für die Reform der europäischen Dual-Use-Verordnung.

Die 10-jährige Novellierung der Reform war insbesondere deshalb notwendig, da durch technischen Fortschritt nicht mehr nur klassische Dual-Use-Güter wie Chemikalien oder Bauteile problematisch sein können, sondern auch Hochleistungsrechner, Software (insb. Überwachungssoftware) oder Drohnen. Die neuen europäischen Regelungen sollen über internationale Standards hinausgehen.

Abhör- und Überwachungstechnik im Visier

Ein besonderes Augenmerk lag auf dem Umgang mit Soft- und Hardware, die zur massenhaften Überwachung der Bevölkerung geeignet ist und somit die Kontrolle der Bevölkerung ermöglicht oder erleichtert. Es sollen die politische Freiheit und die Menschenrechte in instabilen Staaten oder Staaten mit Unrechtssystemen besser geschützt werden.

Zu diesem Zweck wird auch ein neuer Koordinationsmechanismus auf EU-Ebene etabliert, der einen Austausch über Ausfuhren von Cyberüberwachungstechnik erlaubt. Zudem werden zwei neue allgemeine EU-Ausfuhrgenehmigungen eingeführt. Eine für Verschlüsselungstechnologien und eine weitere für gruppeninterne Technologietransfers

Neuer entwicklungsoffener Mechanismus

Darüber hinaus wird ein Mechanismus für neu entstehende Technologien eingerichtet. Ein Mitgliedstaat soll damit die Möglichkeit bekommen, Ausfuhrkontrollen auf der Basis von Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates durchzuführen, womit die Ausfuhrkontrolle grenzüberschreitende Wirkung haben kann.

Weitere Bestandteile der Reform sind auch die Harmonisierung von Kontrollvorschriften für technische Unterstützung auf EU-Ebene, Stärkung der Kooperation zwischen Genehmigungs- und Zollbehörde sowie mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission.

Eine Harmonisierung der Exportregeln in den EU-Mitgliedstaaten sowie eine bessere Zusammenarbeit von Genehmigungs- und Zollbehörden lässt darauf hoffen, dass bürokratische Hürden für ausführende Unternehmen in Zukunft sinken. Wir behalten das für Sie im Blick.

Nun fehlt nur noch der Rat

Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten, muss der Rat der Europäischen Union den Änderungen noch zustimmen. Ein endgültiger Gesetzestext ist derzeit noch nicht verfügbar.

Aktuelle Informationen zum Thema Dual-Use-Güter finden Sie stets auf der Seite des BAFA.

Hier finden Sie die englischsprachige Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.

JM

Unsere Empfehlungen:

Der Umgang mit Dual-Use-Gütern (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) verlangt aufgrund strenger gesetzlicher Regelungen, Ordnungswidrigkeiten und Strafen besondere Vorsicht. Deswegen ist es wichtig, stets auf dem Laufenden zu bleiben und die internen Kontrollsysteme an die neuen Genehmigungskriterien anzupassen. Wie dies funktioniert und was dabei alles zu beachten ist, erfahren Sie von unseren Experten. Stets aktuell, praxisnah und unter Einhaltung der Hygienestandards – bei unseren Seminaren, Livestreams, Webinaren, Lehrgängen sowie in Inhouse Trainings:

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