01.06.2021

Zoll: Gemeinsame Linie der Mitgliedstaaten für die OECD-Initiative

Zoll: Gemeinsame Linie der Mitgliedstaaten für die OECD-Initiative

Der Rat der Europäischen Union beschließt gemeinsame Standpunkte die im Public Governance Committee der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und im OECD-Rat zum Entwurf „Empfehlung zur Bekämpfung des illegalen Handels Mehr Transparenz in Freihandelszonen“ vertreten werden sollen.

Der Beschluss regelt, wie sich die Europäische Union zu dem Empfehlungsentwurf der OECD verhalten soll und was sie an Änderungen fordern will. Die EU ist als Institution nicht in den OECD-Gremien stimmberechtigt. Sie darf lediglich ihre Position vortragen. Jedoch sind 23 EU-Mitgliedstaaten stimmberechtigte Mitgliedsländer der OECD und nehmen ihr Stimmrecht im Sinne der Union wahr. Damit die EU mit einer Stimme sprechen kann, war die Koordinierung einer gemeinsamen Linie unbedingt notwendig.

Bei dem OECD-Empfehlungsentwurf geht es um internationale Standards zur Bekämpfung des illegalen Handels. Internationale Standards sind von wesentlicher Bedeutung für weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen und für die Förderung des rechtmäßigen Handels. Illegaler Handel hat umfassende negative wirtschaftliche, soziale, ökologische und sogar politische Auswirkungen. Es ist deshalb von wesentlicher Bedeutung, dass die Union die Annahme des Empfehlungsentwurfs im OECD-Rat unterstützt und sie begleitet. Thematischer Schwerpunkt des Empfehlungsentwurfs ist der Umgang mit Freihandelszonen. Da immer mehr Freihandelszonen existieren und somit ihre wirtschaftliche Bedeutung stetig wächst, ist es wichtig, mehr Transparenz über den durch sie abgewickelten Handel zu erhalten.

Der Empfehlungsentwurf basiert auf der sechsjährigen Arbeit der OECD-Taskforce für die Bekämpfung des illegalen Handels, einem nachgeordneten Gremium des hochrangigen Risikomanagement-Forums des Public Governance Committee der OECD.

Auch, wenn es sich nur um OECD-Empfehlungen handelt, so bilden die Empfehlungen einen Verhaltenskodex, der indirekt Auswirkung auf die Risikoanalyse der Zollbehörden der Mitgliedstaaten hat. Die Einhaltung des Verhaltenskodex stellt nämlich einen Abwägungsgrund dar, auf Basis dessen Waren oder Wirtschaftsteilnehmer für Zollkontrollen anhand von Sendungen ausgewählt werden.

Als nächstes wird der Empfehlungsentwurf dem Public Governance Committee der OECD vorgelegt. Im Falle der Genehmigung wird im OECD-Rat final abgestimmt werden.

JM

Unsere Empfehlungen:

Neben dem ausdrücklich normierten Recht gibt es viele Verhaltenskodizes. Die Nichteinhaltung dieser Verhaltensstandards führt zu einem Anspringen des Risikomanagements des Zolls und erhöht die Chance von Nachprüfungen. Das bedeutet für Sie und den Zoll mehr Arbeit. Um dies zu vermeiden, gilt es, stets auf dem Laufenden zu sein, um Zeit und Geld zu sparen. Mehr zum richtigen Verhalten im internationalen Handelsverkehr erfahren Sie von unseren Experten stets aktuell, praxisnah und unter Einhaltung der Hygienestandards – bei unseren Seminaren, Livestreams, Webinaren, Lehrgängen sowie in Inhouse Trainings. 

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