03.06.2021

ATLAS: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird digital

ATLAS: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird digital

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) informierte mit der ATLAS-Info 184/21 vom 25. Mai 2021 über die fortschreitende Digitalisierung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Ab dem 1. Juni 2021 sind mehrere Einfuhrdokumente elektronisch von der BLE an ATLAS zu übermitteln. Die Beteiligten müssen seit Juni ihre Dokumente nicht mehr bei der Zolldirektion in Papierform vorlegen. Zudem wird die Verfahrensanweisung (VA) ATLAS angepasst.

Elektronische Einfuhrdokumente der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Seit dem 1. Juni 2021 können mehrere Dokumente, die für die Einfuhr von Waren aus Landwirtschaft und Ernährung notwendig sind, von der BLE elektronisch übermittelt werden. Dies betrifft die Einfuhrlizenzen AGRIM mit den Codierungen L001 und Y100 sowie die Konformitätsbescheinigung für frisches Obst und Gemüse mit der Codierung N002 und die Mitteilung über Verzicht auf eine Konformitätskontrolle bei der Einfuhr von Obst und Gemüse mit der Codierung 9BBL.

Zudem werden die Einfuhrlizenzen, die seit dem 1. Juni 2021 elektronisch ausgestellt werden, von der Zollstelle online abgeschrieben. Die Abschreibungshöhen sowie mögliche Restmengen werden dem Übermittler der Zollanmeldung mit der Nachricht „Mitteilung über Abschreibung“ (CUSNOA) mitgeteilt.

Durch diesen neuen digitalen Prozess müssen auch einige Kapitel der VA ATLAS abgeändert werden.

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Unsere Empfehlungen:

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung – und der daraus resultierenden elektronischen Übermittlung von Dokumenten an ATLAS – muss auch die Verfahrensanweisung ATLAS (VA ATLAS) mit der nächsten Überarbeitung angepasst werden. Die VA wird z. B. im Kapitel 3.1.2 Absatz 2 um die elektronischen BLE-Dokumente ergänzt und die Kapitel 3.1.2 Absatz 4 sowie Kapitel 4.6.8.2. überarbeitet. Die VA ATLAS unterstützt die Anwendung der Zollvorschriften durch eine einheitliche Regelung der IT-gestützten Zollabfertigung und ist für alle Teilnehmer bindend. Weitere Informationen rund um ATLAS erfahren Sie von den Experten der HZA:

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