20.07.2021

Zoll: Einfuhr von Folterwerkzeugen aus Taiwan in Hamburg gestoppt

Zoll: Einfuhr von Folterwerkzeugen aus Taiwan in Hamburg gestoppt

Der Zoll berichtete über eine Beschaumaßnahme im Hamburger Hafen, bei der Beamte bei einem Logistikunternehmen zwei Kartons mit Folterwerkzeugen festgestellt hatten. Bereits Ende März 2021 wurden hierbei insgesamt 200 Daumenschellen aus Taiwan kommend beschlagnahmt. Auf der Zollanmeldung wurden verschiedene Waren, die im Sicherheitsgewerbe eingesetzt werden sollten, aufgeführt.

Daumenschellen auf der Zollanmeldung

Beamte des Hamburger Zollamts sind durch eine Position auf der Zollanmeldung des Logistikunternehmens auf die Folterwerkzeuge aufmerksam geworden. Die Güter sollten alle im Sicherheitsgewerbe zum Einsatz kommen.

Die zwei Kisten mit den Daumenschellen wurden explizit aufgeführt und wecken damit das Misstrauen der Zollbeamten, die daraufhin eine Beschau anordneten.

Die tatsächlich festgestellten 200 Daumenschellen wurden beschlagnahmt und gegen das Einfuhrunternehmen weitere Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Hamburg eingeleitet.

Bei Verstößen gegen die Anti-Folter-Verordnung und gegen das Außenwirtschaftsgesetz können empfindliche Strafen für Einführer drohen.

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Unsere Empfehlungen:

Die Anti-Folter-Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nr. 2019/125) soll die Einfuhr von bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, verhindern. Bei Missachtung dieser Verordnung kann - in Verbindung mit § 18 Außenwirtschaftsgesetz - eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren fällig werden. Mehr zu Einfuhrkontrollen und vielen weiteren Themen erfahren Sie von den Experten bei der HZA:

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