02.12.2021

Import: EU stoppt Geflügelimporte aus dem Vereinigten Königreich

Import: EU stoppt Geflügelimporte aus dem Vereinigten Königreich

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2031 der Kommission vom 19. November 2021 sind die Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild aus dem Vereinigten Königreich aufgrund der dort aufgetretenen aviären Influenza gestoppt worden. Hierfür wurden die Anhänge V und XIV der DVO (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für das Vereinigte Königreich in den Listen der Drittländer, aus denen Geflügelsendungen zulässig sind, abgeändert.

Seuchenlage im Vereinigten Königreich

Die Europäische Kommission hat aufgrund der im Vereinigten Königreich aufgetretenen hochpathogenen aviären Influenza bei Geflügel (Vogelgrippe) einen sofortigen Importstopp angeordnet. Die Ausbruchsherde wurden am 12. November 2021 in Essex und am 14. November 2021 in North Yorkshire registriert und jeweils durch Laboranalysen bestätigt.

Für die betroffenen Betriebe wurde im Radius von 10 Kilometern durch die Veterinärbehörden des Vereinigten Königreichs eine Kontrollzone errichtet und ein Tilgungsprogramm zur Bekämpfung der aviären Influenza durchgeführt. Um eine weitere Ausbreitung der Seuche verhindern zu können, hat die EU die Liste der Drittländer, aus denen kein Geflügel importiert werden darf, um das Vereinigte Königreich erweitert.

Die DVO trat am 20. November 2021 in Kraft und ist bis auf Weiteres anzuwenden.

Die Verordnung (EU) 2016/429 listet die Drittländer, Gebiete und Zonen auf, aus denen Sendungen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union verbracht werden dürfen. Zudem regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission die Tiergesundheitsanforderungen, die die Sendungen bestimmter Arten sowie Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus bestimmten Gebieten erfüllen müssen, um in die Union verbracht werden zu können.

Eine weitere DVO zur Seuchenlage wurde am 26. November veröffentlicht

Die Anhänge V und XIV der DVO (EU) 2021/404 wurden erneut aufgrund der Seuchenlage im Vereinigten Königreich abgeändert. Die Änderungen treten ab heute in Kraft.

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