21.07.2022

Tabaksteuer: Das hat sich alles seit 1. Juli geändert

Tabaksteuer: Das hat sich alles seit 1. Juli geändert

Der Zoll hat mit seiner Fachmeldung vom 14. Juli 2022 an die Änderungen erinnert, die seit dem 1. Juli 2022 aufgrund des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes in Kraft getreten sind. Seit diesem Zeitpunkt sind Substitute für Tabakwaren zu besteuern und bestimmte Verpackungsgrößen bei Wasserpfeifentabak nicht mehr zulässig.

Substitute für Tabakwaren

Zu den Substituten für Tabakwaren zählen Fertigprodukte, reine Nikotinlösungen und nikotinhaltige oder nikotinfreie Mischkomponenten sowie Mischkomponenten in Gebinden mit "Leerraum", in denen auf einfache Weise weitere Mischkomponenten beigefügt werden können. Sie sind auch als sogenannte Shortfills oder Longfills bekannt. Diese Substitute können beispielsweise in E-Zigaretten oder in Wasserpfeifen verwendet werden.

Tabaksteuerpflicht seit 1. Juli 2022

Alle Substitute, die seit dem 1. Juli 2022 in den zollrechtlich freien Verkehr gelangt sind, unterliegen vollumfänglich der Tabaksteuer. Für Waren, die bereits vor dem Stichtag nachweislich in den Handel verbracht wurden, ist keine Nachsteuerpflicht vorgesehen. Es wird jedoch ab dem 13. Februar 2023 bereits durch das bloße Inbesitzhalten die Tabaksteuer entstehen, wodurch eine Quasi – Abverkaufsfrist für Altwaren in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 12. Februar 2023 besteht.

Wasserpfeifentabak in Packungen über 25 Gramm

Seit dem 1. Juli 2022 ist der Vertrieb und Handel von Wasserpfeifentabak in Packungen über 25 Gramm, sofern sich dieser im steuerrechtlich freien Verkehr befindet, nicht mehr zulässig. Bereits im Handel befindliche Verpackungen dürfen jedoch aufgrund einer Abverkaufsfrist noch bis zum 31. Dezember 2022 verkauft werden.

pf

Unsere Empfehlungen:

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts vom 10. August 2021 wurde der Anwendungsbereich der Tabaksteuer erhöht und erweitert. Im Januar 2022 wurden bereits erste Anpassungen – wie z. B. die Einführung der Mindeststeuer auf alle Tabakprodukte – vorgenommen. Die HZA berichtete hier bereits umfänglich über viele relevante Änderungen bei der Verbrauchsteuer. Unsere Experten informieren Sie bei spannenden Praxisseminaren vor Ort:

Verbrauchsteuer Seminare

Webinare & Livestreams

Seminarübersicht 2022 - PDF

© 2024 HZA Hamburger Zollakademie