26.07.2022

Steuer: Stundung, Erlass & Verlagerung der Buchführung jetzt online

Steuer: Stundung, Erlass & Verlagerung der Buchführung jetzt online

Die Digitalisierung schreitet auch bei den Steuerverfahren voran! Neu sind jetzt die Onlineanträge nach der Abgabenordnung. Der Zoll stellt Ihnen auf seiner Website bestimmte Steuerverfahren vor, für die Sie jetzt nach der Abgabenordnung online Anträge beantragen können: Stundung, Erlass und Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Nicht-EU-Ausland.

Onlineantrag auf Stundung

Bei bestimmten Voraussetzungen ist es dem Steuerschuldner möglich, den Fälligkeitszeitpunkt eines Anspruchs durch Stundung hinauszuschieben, wodurch keine Säumniszuschläge anfallen können. Bestünde in der Zahlung eines Steueranspruchs für den Steuerschuldner zum Fälligkeitszeitpunkt eine erhebliche Härte, kann ein Antrag auf Stundung, wodurch ggf. Stundungszinsen anfallen, gestellt werden. Eine Stundung ist jedoch nicht bei drohender Insolvenz möglich.

Onlineantrag auf Erlass

Unter bestimmten Voraussetzungen können gewisse Steuerschulden teilweise oder vollständig erlassen oder erstattet werden. Hierfür ist ein Billigungsgrund, der in der Person oder der Sache des Steuerschuldners begründet sein muss, vorzulegen. Wobei bei der Geltendmachung von persönlichen Gründen stets Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen sind.

Onlineantrag auf Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Nicht-EU-Ausland

Laut der Abgabenordnung (AO) ist die Buchführung im Geltungsbereich durchzuführen und aufzubewahren. Sie kann jedoch, wenn die Hauptzollverwaltung zustimmt, auf Antrag vollständig oder teilweise ins Nicht-EU-Ausland verlagert werden. Für die Bewilligung müssen mehrere Punkte beachtet werden.

  • "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBD)" auch im Ausland
  • Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO
  • Besteuerung darf nicht beeinträchtigt werden

Die einzelnen Onlineanträge und weiterführende Hinweise sind auf der Website des Zolls unter dem Fachthema „Steuern“, Rubrik „Online-Anträge nach AO“ verlinkt.

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