11.10.2022

Brexit: Sonderstatus beibehaltener EU-Vorschriften endet bis 2024

Brexit: Sonderstatus beibehaltener EU-Vorschriften endet bis 2024

Das Vereinigte Königreich (UK) hat infolge des Brexit viele europäische Vorschriften als sogenannte „Retained EU Law (REUL)“ übergangsweise in das nationale britische Recht übernommen. Dieser Sonderstatus der beibehaltenen europäischen Vorschriften soll nun zum 31. Dezember 2023 hin enden. Für die nachfolgende Zeit wurde bereits am 22. September 2022 ein Gesetzesentwurf in das Unterhaus eingebracht.

Retained EU Law (REUL) im britischen Recht

Die Bestimmungen des European Union Act 2018, dem britischen EU-Austrittsgesetz, sehen unter anderem vor, dass viele europäische Vorschriften übergangsweise als „Retained EU Law (REUL)“ in das britische Recht übernommen werden. So kam es dazu, dass im Zuge des Brexit viele der europäischen Vorschriften in das nationale britische Recht übernommen wurden. Diese Regelungen sind unter anderem in einem Tool namens „Retained EU Law Dashboard“ aufgelistet. Durch das Tool können Sie zwischen den über 2.400 Rechtsakten (REUL) filtern.

Dieser Sonderstatus der beibehaltenen EU-Vorschriften soll nun zum 31. Dezember 2023 hin enden.

Die Veränderungen durch die neue Brexit Freedoms Bill

Die beibehaltenen europäischen Vorschriften sollen durch die neue Brexit Feedoms Bill aufgehoben, geändert oder ersetzt werden. Infolge einer solchen Veränderung endet der besondere Rechtsstatus der beibehaltenen EU-Vorschriften Ende 2023.

Für diese bevorstehenden Veränderungen wurde schon ein Gesetzesentwurf am 22. September 2022 in das Unterhaus eingebracht.

Allerdings besteht auch in Einzelfällen die Möglichkeit, die Frist bis 2026 zu verlängern, damit die Ministerien zusätzlich Zeit haben zu prüfen, ob übernommene europäische Vorschriften doch beibehalten werden sollen.

Das neue britische Zoll-IT-System Customs Declaration Service (CDS)

Neben diesen zukünftigen Rechtsänderungen wird das britische Zoll-IT-System zum 1. April 2023 auch eine erhebliche Änderung durchleben. Schon seit dem 1. Oktober 2022 müssen die britischen Importeure das neue Zoll-IT-System namens „Customs Declaration Service (CDS)“ nutzen, um ihre Einfuhren im Vereinigten Königreich anzumelden. (Über CDS hatte die HZA an Sie in ihrer News am 23.08.2022 berichtet).

Das alte System, CHIEF, kann also nicht mehr für neue Einfuhrzollanmeldungen verwendet werden. Ab dem 1. April 2023 folgt die zweite Phase der Umstellung - alle Ausfuhren müssen über das neue Zoll-IT-System CDS abgewickelt werden.

MSP/CB

Unsere Empfehlungen:

Jetzt und ab 2024 treten neue Regelungen in Kraft. Im Vereinigten Königreich (UK) wird so auch der „Customs Declaration Service“ (CDS) als einheitliche digitale Plattform für die Zollanmeldungen von Unternehmen etabliert: für alle Einfuhrvorgänge ab 1. Oktober 2022 und später für alle Ausfuhrvorgänge ab 1. April 2023. Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Unternehmen von diesen neuen Regelungen betroffen sein wird und welche Maßnahmen Sie auch mit Blick auf CDS jetzt zu ergreifen haben. Mehr dazu erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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