13.10.2022

ATLAS-Ausfuhr: AGG für Waffen, Munition & Rüstungsmaterial geändert

ATLAS-Ausfuhr: AGG für Waffen, Munition & Rüstungsmaterial geändert

Das ITZBund informiert mit der ATLAS-Info 0371/22 über Verlängerung/Änderung bei vier Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen bezüglich der zugelassenen Bestimmungsländer, die seit 1. Oktober 2022 in Kraft getreten sind. Es sind nationale Allgemeine Genehmigungen für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial betroffen.

Allgemeine Genehmigungen (AGG'en) sind eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen in den Antragsarten der Ausfuhrkontrolle in der Außenwirtschaft. Sie haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, allerdings müssen sie aber nicht extra beantragt werden. 

Änderungen bei AGG Nr. 18, 19, 23 und 25 seitens des BAFA

Bei den nationalen Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18, Nr. 23 und Nr. 25 wird die Ukraine als weiteres begünstigtes Bestimmungsland hinzugefügt::

Damit ist die Ausfuhr von militärischer Bekleidung und persönlicher Ausrüstung oder Material zu deren Herstellung mit Signatur-Unterdrückung im Bereich des nahen Infrarots (650 nm - 2500 nm) beschichtet oder behandelt und mit einem Mehrfarben-Tarnfarbendruck versehen (Nr. 18) in die Ukraine erleichtert worden.

Ebenso umfassen hier für die Ukraine die Änderungen die Wiederausfuhr (Nr. 23) sowie die Ausfuhr und Verbringung von Rüstungsgütern in bestimmten Fallgruppen (Nr. 25).

Bei der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 "Geländegängige Fahrzeuge" wird die Liste der begünstigten Bestimmungsländer um die Länder Ägypten, Äthiopien, China (einschließlich der Sonderverwaltungsregion Hong Kong), Marokko, Mosambik, Ruanda, Sierra Leone, Thailand, Türkei und Usbekistan reduziert.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 23 wird zusätzlich hinsichtlich ihrer Bestimmungsländer gekürzt, sodass die Länder China (einschließlich der Sonderverwaltungsregion Hong Kong), Ruanda und Sierra Leone nicht mehr begünstigt sind.

psb

Unsere Empfehlungen:

Die Europäische Union hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Deutschen Bundesbank zur Erleichterung des Handels mit Drittländern und auch mit EU-Mitgliedstaaten Allgemeine Genehmigungen für einen unkomplizierten Wirtschaftsverkehr mit normalerweise genehmigungspflichtigen Gütern, Technologien und Finanztransaktionen allgemein erlaubt. Die Experten der Hamburger Zollakademie informieren Sie in vielfältigen Angeboten über Änderungen bei AGG und bieten Ihnen praxisnahe Tipps zu deren Anwendung:

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