23.03.2023

Freihandel: EU und Thailand werden wieder Gespräche aufnehmen

Freihandel: EU und Thailand werden wieder Gespräche aufnehmen

Die Europäische Kommission hat am 15. März 2023 die Wiederaufnahme von Verhandlungen mit der zweitgrößten Volkswirtschaft Südostasiens für ein gemeinsames Freihandelsabkommen angekündigt. Nachdem frühere Versuche im Jahre 2014 abrupt ausgesetzt wurden, blicken nun beide Vertragsparteien zuversichtlich auf die künftigen Gespräche, deren Ziel ein ehrgeiziges, modernes und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit sein soll.

Der Weg zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Thailand

Erste Gespräche über ein mögliches Freihandelsabkommen wurden zwischen den beiden Vertragsparteien bereits im Jahre 2013 geführt. Diese wurden von der EU jedoch im darauffolgenden Jahr aufgrund der Machtübernahme durch das Militär im Land ausgesetzt.

Der Europäische Rat startete in den Jahren 2017 und 2019 angesichts der Fortschritte im Demokratisierungsprozess Thailands schrittweise die Wiederaufnahme von Verhandlungen.

Im Dezember 2022 wurde das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen unterzeichnet und damit der Weg für ein künftiges Freihandelsabkommen geebnet.

Kernaspekte des Freihandelsabkommens

Die Ankündigung, wieder an die einst abgebrochenen Gespräche wieder neu anzuknüpfen, unterstreicht die Wichtigkeit der indopazifischen Region für die EU-Handelsagenda. Sie ebnet den Weg für engere Handelsbeziehungen mit der zweitgrößten Volkswirtschaft Südostasiens. Zudem festigen die gemeinsamen Ziele das strategische Engagement der EU in dieser florierenden Region.

Neben der Förderung von Handel und Investition werden weitere Werte und Ziele ausgelotet

Oberstes Ziel des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und Thailand ist es, Handel und Investitionen zu fördern.

Dafür soll gemeinsam ein breites Spektrum soliden und durchsetzbaren Regelungen für den Handel sowie für eine nachhaltige Entwicklung ausgelotet, aufgestellt und verhandelt werden:

Themen sind der Marktzugang für Waren, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Beschaffungswesen, zügige und wirksame gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Verfahren, Schutz der Rechte des geistigen Eigentums (einschließlich geografischer Angaben) sowie die Beseitigung von Hindernissen für den digitalen Handel und für den Handel mit Energie und Rohstoffen.

Auf diese Weise sollen der digitale und grüne Wandel unterstützt - und vereinbart werden.

Der Fokus des Freihandelsabkommens wird auch beim Thema Nachhaltigkeit liegen. Alle Entwicklungen sollen im Einklang mit der Mitteilung der Kommission über die Überprüfung von Handel und nachhaltiger Entwicklung vom Juni 2022 sein.

Die Kommission hatte sich hier vor einem Dreivierteljahr für ein hohes Schutzniveau bei   Arbeitnehmerrechten und Umwelt sowie für die Verwirklichung von ehrgeizigen Klimazielen ausgesprochen.

Nächste gemeinsame Schritte

Die Europäische Union und Thailand streben bereits in den kommenden Monaten eine substanzielle Verhandlungsrunde an. Sie werden hieraus resultierende EU-Textvorschläge gemäß der Transparenzpolitik veröffentlichen.

Die EU hat übrigens auch bereits mit zwei anderen ASEAN-Staaten – Singapur und Vietnam – moderne Freihandelsabkommen geschlossen.

psb/cb

Unsere Empfehlungen:

Mit den wieder aufgenommenen Verhandlungen über ein künftiges Freihandelsabkommen will die EU die bereits gut etablierten Handelsbeziehungen mit Thailand weiter ausbauen. Im Jahre 2022 lag der Warenhandel bereits bei einem Wert von über 42 Mrd. EUR und der Handel mit Dienstleistungen belief sich im Jahre 2020 auf über 8 Mrd. EUR – die EU ist damit der viertgrößte Handelspartner und zusätzlich der drittgrößte Investor Thailands. Welche Waren, Dienstleistungen oder Investitionen können von dem Abkommen erfasst werden? Kann Ihr Unternehmen von diesem Abkommen profitieren? Die Experten der Hamburger Zollakademie halten Sie in unseren Veranstaltungen u.a. auch in punkto Freihandelsabkommen und Handelshemmnisse auf dem Laufenden:

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