24.04.2023

Zoll: Das UK legt Entwurf für das Border Target Operating Model vor

Zoll: Das UK legt Entwurf für das Border Target Operating Model vor

Das UK hat seinen Plan für ein „Border Target Operating Model“ vorgelegt, erste Änderungen sollen Ende Oktober 2023 in Kraft treten. Der Plan sieht für Einfuhren von Lebensmitteln dauerhafte Erleichterungen vor - mit dem Ziel einer künftig möglichst lückenlosen Zollkontrolle über die Waren aus der EU. Die erste und zweite Stufe umfassen Kontrollen von tierischen Erzeugnissen und Pflanzenprodukten (sog. SPS-Waren), die dritte Stufe betrifft die Sicherheitsanmeldungen. All diese mit dem Zollregime verbundenen Änderungen sollen bis Ende 2024 für Waren aus der EU vollständig integriert und angewendet werden.

Border Target Operating Model

Die Einführung der vollständigen Zollkontrollen für Waren aus der EU war in der Vergangenheit bereits einige Male verschoben worden. Die britische Regierung hat einen Entwurf für das Border Target Operating Model veröffentlicht. Die endgültige Version kann sie jedoch erst veröffentlichen, nachdem die zuständigen britischen Behörden eine Stakeholder Konsultation durchgeführt haben. Es sei jedoch geplant, dass die Veröffentlichung noch im Laufe dieses Jahres erfolgen soll. Nach der Veröffentlichung haben die Wirtschaftsbeteiligten noch sechs Wochen lang Zeit, um ihre Rückmeldungen über Online-Formulare abzugeben.

Stufenweise Einführung zu neuen Regeln bei den SPS-Waren

Auf der ersten und zweiten Stufe der Einführung des Border Target Operating Models stehen die SPS-Waren. Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte sollen fortan in drei verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden. Anhand der Klassifizierung werden dann die Anforderungen bei der Einfuhr festgelegt. Für die Einfuhr von SPS-Waren aus der EU oder einem anderen Drittland mit einem geringen Risiko soll dann keine Vorabanmeldung oder ein Gesundheitszeugnis mehr notwendig sein. Auch im Bereich der Gesundheitszeugnisse soll es zu Änderungen kommen. Diese sollen schrittweise digitalisiert werden.

In zeitlicher Hinsicht plant die britische Regierung, dass bis zum 31. Oktober 2023 die Vorlage von Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnissen verpflichtend wird. Diese Verpflichtung soll jedoch nur für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko gelten. Zudem soll bis zum 31. Januar 2024 die Kontrolle für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko an Grenzkontrollstellen wie Border Control Post oder BCP eingeführt werden. Dabei sollen die Kontrollen eine physische Kontrolle und die Prüfung der Dokumente erfassen.

Die dritte und letzte Stufe der Integration soll die Einführung der Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren darstellen. Ab dem 31. Oktober 2024 soll die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (Safety and Security declarations) für EU-Waren verpflichtend sein. Bislang sind die EU-Waren von dieser Anforderung ausgenommen. In Bezug auf die Datenmenge soll sich der Datensatz von 37 auf 24 verpflichtende Angaben reduzieren. Ab diesem Zeitpunkt wird es keine Unterschiede mehr zwischen Einfuhren aus der EU und anderen Drittstaaten geben. 

Die Einführung des „UK Single Trade Window“

Derzeit plant die britische Regierung auch das „UK Single Trade Window“ einzuführen. Dies soll dazu dienen, IT-Schnittstellen zwischen bestehenden Systemen zu schaffen. Mithilfe dieser IT-Schnittstellen sollen doppelte Dateneingaben überflüssig werden. Auch das UK Single Trade Window soll schrittweise umgesetzt werden und langfristig alle anderen IT-Anwendungen ersetzen. Das System soll dann schlussendlich für alle Einfuhrformalitäten genutzt werden. Die Umsetzung soll bis 2027 durchgeführt werden.

Zudem plant die britische Regierung das bestehende System für vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte (trusted grader scheme) auszubauen und zu verbessern. Die britische Regierung möchte auch die Einfuhr von SPS-Waren für zugelassene Importeure unter diesem Regime einfacher gestalten.

Aktuelles von der Ausfuhr von EU-Waren nach Großbritannien

Mit Wirkung zum 1. November 2024 soll die Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren wieder auf 150 Tage zurückgesetzt werden. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass seit dem Brexit schon einige Zeit vergangen ist und die IT-Systeme entlastet werden sollen. Folglich werden alle Ausfuhranmeldungen, bei denen mehr als 150 Tage seit der Überlassung vergangen sind und für die kein Ausfuhrnachweis vorgelegt wird, für ungültig erklärt werden.

Grund für die Verlängerung war, dass bei Ausfuhren nach Großbritannien Ausgangsbestätigungen der französischen Ausgangsstellen fehlten. Dies hatte zur Folge, dass die Frist zur Ungültigkeitserklärung von Ausfuhranmeldungen im Nachforschungsverfahren bei ausbleibenden Ausgangsbestätigungen vorübergehend auf 500 Tage verlängert wurde.

MSP

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