11.07.2023

LkSG: Wichtige Infos für Zulieferer innerhalb der Lieferketten

LkSG: Wichtige Infos für Zulieferer innerhalb der Lieferketten

Das BAFA hat am 29. Juni 2023 einen Katalog mit den häufigsten Fragen und Antworten zu der Zusammenarbeit innerhalb der Lieferketten für KMU veröffentlicht. Die ergänzende Handreichung ist besonders für Unternehmen, die nicht direkt unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen, jedoch mit dem Gesetz z. B. als Zulieferer in Berührung kommen, hilfreich. Sie listet den KMU auf, welche der Pflichten sie zu erfüllen haben, welche nicht – und wie sie reagieren, wenn andere Unternehmen versuchen, ihre Pflichten auf sie abzuwälzen etc.

FAQ für KMU und Hinweise zur Zusammenarbeit innerhalb der Lieferketten

Das BAFA hat seine FAQ (wichtigste Fragen und Antworten) für KMU und ergänzend wichtige Hinweise zur Zusammenarbeit innerhalb der Lieferketten veröffentlicht. Diese Veröffentlichung kann Ihnen als KMU helfen, das nicht unter das LkSG fällt, aber dennoch mit dem Gesetz in Berührung kommt.

Hintergrund: Das LkSG (auch bekannt als „Lieferkettengesetz“) betrifft seit Anfang dieses Jahres vor allem große Unternehmen. Sie müssen seitdem umfangreiche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten beachten. Um diese gesetzlichen Grundlagen zu kennen und um die Pflichten aus den deutschen und den europäischen Lieferkettengesetzen umzusetzen, sind aktuelles Fachwissen innerhalb der Unternehmen sowie spezielle Verfahren und Systeme notwendig.

Was Sie als KMU nicht selbst leisten müssen

Als KMU müssen Sie die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nicht selbst erfüllen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - als für die Umsetzung und Kontrolle des LkSG zuständige Behörde - kann und wird KMU auch nicht daraufhin kontrollieren oder mit Sanktionen (wie Bußgeldern) belegen.

Das LkSG verpflichtet Sie hier als KMU nicht:

  • bezogen auf Ihre Lieferkette eine eigene Risikoanalyse durchzuführen;
  • selbst zu prüfen, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen Sie bezogen auf Ihre Lieferkette durchführen sollten;
  • ein eigenes Beschwerdeverfahren einzurichten;
  • Berichte an das BAFA zu übermitteln oder daran mitzuwirken

Wo das LkSG aber durchaus auch KMU trifft

Leisten Sie aber als KMU einem großen Unternehmen einen Dienst oder fungiert Ihr KMU in der Lieferkette als Zulieferer, unterliegt es auch den Regelungen des LkSG! Fazit: Ihr KMU wird mit Anforderungen im Kontext des LkSG konfrontiert werden.

Das BAFA hat nun für Unternehmen, die nicht täglich mit dem LkSG in Berührung kommen, Kataloge mit FAQ und dazu eine Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ veröffentlicht.

Die Unterlagen zeigen Ihnen z. B. auf, in welchen Situationen und in welchen Konstellationen eine Zusammenarbeit gesetzlich geregelt ist und wozu verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer nach dem LkSG nicht auffordern dürfen. Mit diesen Handreichungen erhalten Sie als KMU mehr Übersicht und eine wertvolle Hilfestellung.

Ausblick vom BAFA über weitere Handreichungen „ Zusammenarbeit zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“

In Kürze wird das BAFA noch weitere Handreichungen mit Praxisbeispielen und weiterführenden Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern herausgeben.

psb/cb

Unsere Empfehlungen

Seit Jahresbeginn ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) als erste deutsche Regelung zur unternehmerischen Verantwortung in der Lieferkette für große Unternehmen in Kraft (HZA berichtete). Mittelgroße Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern werden ab 2024 unter das LkSG fallen. Kleinere Unternehmen (KMU) sind zwar von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette befreit, können aber indirekt als Zulieferer von Regelungen betroffen sein. Wann komme ich als KMU mit dem LkSG in Berührung? Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie in den Veranstaltungen compliance-fit:

Lieferkette und Menschenrechte Seminare

Webinare & Livestreams

Seminarübersicht 2023 - PDF

© 2024 HZA Hamburger Zollakademie