05.09.2023

Exportkontrolle: Neue Anpassungen bei AGG seit 1. September 2023

Exportkontrolle: Neue Anpassungen bei AGG seit 1. September 2023

Das BAFA hat am 1. August 2023 die Bekanntmachung über den Widerruf zwecks Neubekanntgabe bestimmter nationaler Allgemeiner Genehmigungen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem 1. September 2023 gelten viele AGG in ihrer jetzigen Fassung nicht mehr in ATLAS-Ausfuhr und es kommen fünf neue AGG dazu – die aktualisierten Allgemeinen Genehmigungen können mit ihren inhaltlichen Änderungen, der Internetseite des BAFA entnommen werden. Im Folgenden erhalten Sie einen wichtigen Überblick!

Umfangreiche Maßnahmen mit Wirkung seit September zur Stärkung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe im Bereich der Exportkontrolle

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte im Juli 2023 gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe im Bereich der Exportkontrolle mit Wirkung zum 1. September 2023 angekündigt.

Im Fokus stehen hier umfangreiche Anpassungen bestehender und die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen (AGG) sowohl für Dual-Use-Güter als auch für konventionelle Rüstungsgüter in diverse Länder.

Neben der Erweiterung bestehender und der Bekanntgabe neuer Allgemeiner Genehmigungen werden Gültigkeitsdauern von Nullbescheiden, Auskünfte zur Güterliste und die Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen zur Verantwortungsübernahme angepasst.

Lesetipp: Die Hamburger Zollakademie hatte für Sie auch hierzu in ihrer HZA-News vom 8. August 2023 „Exportkontrolle: Mehr Allgemeine Genehmigungen für Rüstungsgüter“ berichtet.

Inhaltliche Änderungen bei vielen AGG

Das BAFA hat mit der ATLAS-Info 0503/23 eine Vielzahl an Allgemeinen Genehmigungen zum 1. September 2023 widerrufen und mit inhaltlichen Änderungen neu veröffentlicht. Hiervon betroffen sind die folgenden AGG:

12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 30, 31 und 32

Die vollständigen Änderungen können der Internetseite des BAFA oder der ATLAS-Info entnommen werden. Neben der Anpassung der Wertgrenze bei der AGG Nr. 12 wurden z. B. bei den AGG mit den Nummern 19 bis 22, der Kreis der zugelassenen Bestimmungsziele erweitert.

Neuerteilung von fünf AGG

Zusätzlich hat das BAFA die AGG mit den Nummern: 33, 34, 37, 38 und 39 neu erteilt.

Die Nummer 33 betrifft die Ausfuhr und Verbringung von sonstigen Rüstungsgütern mit der Unterlagencodierung 3LLC/A33 im ATLAS-Ausfuhr.

Ebenfalls neu erteilt wurde die Nr. 34 für die Ausfuhr und Verbringung von Software mit der Unterlagencodierung 3LLC/A34.

Die AGG Nr. 37 gilt inhaltsgleich zur Allgemeinen Genehmigung Nr. EU001 für Ausfuhren nach Argentinien, Chile, Mexiko, Republik Korea, Singapur, Uruguay und führt die Codierung X071/A37.

Die AGG mit der Nr. 38 kann für die Ausfuhr von Software für bestimmte elektronische Bauteile genutzt werden (X071/A38) und die Nr. 39 betrifft die Verbringung von Gütern des Anhangs IV Teil I Verordnung (EU) 821/2021 innerhalb der EU (X071/A39).

Besonderheiten von Allgemeinen Genehmigungen

Der Vorteil von AGG liegt in der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung, da diese dem Ausführer eine sofortige Liefermöglichkeit bietet. Die Inanspruchnahme von AGG muss vor der ersten Ausfuhr oder innerhalb von 30 Tagen im Anschluss daran beim BAFA angezeigt werden.

Die AGG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und können über den AGG-Finder auf der Internetseite des BAFA eingesehen werden.

Die Anwendung von AGG erfolgt auf eigene Verantwortung – ohne die Antragstellung beim BAFA. Das jeweilige Exportvorhaben wird vom BAFA selbst nicht mehr überprüft.

psb/cb

Unsere Empfehlungen:

Allgemeine Genehmigungen (AGG) sind Sonderformen von Ausfuhrgenehmigungen, die von Amts wegen bekannt gegeben werden. Im Vergleich zu anderen Ausfuhrgenehmigungen müssen diese nicht extra beantragt werden. Hierbei sind automatisch sämtliche Ausfuhren genehmigt, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung im gültigen Zeitraum erfüllen. Das BAFA aktualisiert die Liste der AGG regelmäßig und passt diese dem aktuellen Exportaufkommen an.
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