19.09.2023

WuP: Kumulierung der EU mit dem südlichem Afrika (SADC)

WuP: Kumulierung der EU mit dem südlichem Afrika (SADC)

Die Europäische Kommission hat am 6. September 2023 in ihrem Amtsblatt in ihrem Amtsblatt eine Bekanntmachung zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den SADC-WPA-Staaten veröffentlicht. Genauer definiert sind hier die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ sowie die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit Kumulierung in den SACU-Staaten. Seit dem 1. Juni 2023 besteht die Möglichkeit der Kumulierung in den SADC-WPA-Staaten.

SADC – Entwicklungsgemeinschaft im südlichen Afrika

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community – SADC) erleichtert es den Menschen und Unternehmen aus den beiden Regionen, ineinander zu investieren und Handel zu treiben und so die Entwicklung im gesamten südlichen Afrika anzukurbeln:

Ein Ziel der seit 2016 beschlossenen Zusammenarbeit ist die Entwicklung einer nachhaltigen Handelspartnerschaft zur Verringerung und Beseitigung von Armut.

Außerdem wird versucht, eine schrittweise Integration der SADC-WPA-Staaten in die Weltwirtschaft im Einklang mit ihren politischen Entscheidungen sowie mit ihren Entwicklungsprioritäten zu fördern.

Was den Warenhandel betrifft, so umfasst der neue Marktzugang bessere Handelsbedingungen, vor allem in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei, unter anderem für Wein, Zucker, Fischereierzeugnisse, Blumen und Obstkonserven.

Auf ihrer Seite wird die EU einen sinnvollen neuen Marktzugang zur Zollunion des südlichen Afrikas erhalten (Erzeugnisse wie Weizen, Gerste, Käse, Fleischerzeugnisse und Butter).

Asymmetrischer Zugang

Das SADC-WPA ist ein entwicklungsorientiertes Handelsabkommen, das den Partnern der SADC-WPA-Gruppe einen asymmetrischen Zugang gewährt. So können sensible Produkte vor einer vollständigen Liberalisierung geschützt und Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn die Einfuhren aus der EU zu schnell zunehmen sollten.

In einem Kapitel über die Zusammenarbeit werden weiterhin handelsbezogene Bereiche genannt, die finanziell unterstützt werden können. Das Abkommen enthält auch ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung, das soziale und ökologische Fragen behandelt.

Kumulierung

Kumulierung ("Anhäufung") im Präferenzrecht bedeutet, dass beim Ursprungserwerb Bearbeitungen, die in anderen Ländern durchgeführt wurden, "angerechnet" werden.

Durch die Kumulierung gelten hier nun bestimmte Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse des SADC-WPA-Staates, aus dem das Enderzeugnis in die Union ausgeführt wird.

Zudem gelten Erzeugnisse, die in diesen Ländern be- oder verarbeitet wurden, als Ursprungserzeugnisse desjenigen SADC-WPA-Staats, aus dem das Enderzeugnis in die Europäische Union ausgeführt wird.

Anwendung der Kumulierung seit 1. Juni 2023 mit folgenden, begünstigten Ländern:

  • Zentralafrikanische Region: Republik Kamerun
  • Region östliches und südliches Afrika: Republik Madagaskar, Republik Mauritius, Republik Seychellen sowie Republik Simbabwe
  • Pazifikregion: Unabhängiger Staat Papua-Neuguinea
  • SADC-WPA-Region: Republik Botsuana (Botswana), Königreich Eswatini (ehemals Swasiland), Königreich Lesotho, Republik Mosambik, Republik Namibia und Republik Südafrika

psb/cb

Unsere Empfehlungen:

Gemäß Art. 4 Abs. 14 des Protokolls Nr. 1 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, welches zwischen der Europäischen Union und den SADC-WPA-Staaten seit 2016 besteht, kann die diagonale Kumulierung angewendet werden. Hierbei können Vormaterialien mit nachgewiesenem Ursprung aus den übrigen Vertragsparteien der jeweiligen Präferenzzone verwendet werden, wenn das Erzeugnis ebenfalls in ein Land derselben Präferenzzone ausgeführt wird. Erfahren Sie alles über Warenursprung und Präferenzen sowie zu bestehenden Wirtschaftsabkommen von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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