19.10.2023

Import: Mögliche Einfuhrzölle für Obst und Gemüse in 2024 und 2025

Import: Mögliche Einfuhrzölle für Obst und Gemüse in 2024 und 2025

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2110 vom 10. Oktober 2023 die Auslösungsvolumen für mögliche zusätzliche Einfuhrzölle auf bestimmte Durchführungen von Obst und Gemüse bestimmt. Sie können für die Jahre 2024 und 2025 erhoben werden, wenn die festgesetzten Einfuhrmengen (Auslösungsvolumen) eines Erzeugnisses innerhalb eines Jahres überschritten werden.

Auslösungsvolumen für 2024 & 2025

Im Zuge einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse hat die Europäische Kommission die Auslösungsvolumen für mögliche zusätzliche Einfuhrzölle auf bestimmte Durchführungen von Obst und Gemüse für die beiden kommenden Jahre festgesetzt. Die jeweiligen Gründe, die betroffenen Erzeugnisse (KN-Codes und Warenbezeichnungen), die Zeiträume und Auslösungsvolumen in Tonnen können Sie dem (oben verlinkten) Anhang der Durchführungsverordnung entnehmen.

Zusätzliche Einfuhrzölle auf Obst und Gemüse

Sofern die Auslösungsvolumen eines Erzeugnisses im jeweiligen Zeitraum überschritten wurden, können zusätzliche Zölle erhoben werden. Diese sind jedoch nicht zu erheben, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Einfuhren den Unionsmarkt stören oder aber die Auswirkungen in keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen.

Um mögliche zusätzliche Einfuhrzölle zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Einfuhrmengen sowie deren Auslösungsvolumen stets im Blick zu behalten.

Ermittlung der Auslösungsvolumen

Die Höhen der Auslösungsvolumen betragen 125 % des Durchschnitts der jeweiligen Einfuhrerzeugnisse während des Anwendungszeitraums für die drei vorangegangenen Jahre. Der einheimische Verbrauch bleibt dabei unberücksichtigt.

psb/cb

Unsere Empfehlungen:

Die EU-Verordnung über die Höhen von Auslösungsvolumen auf bestimmtes Obst und Gemüse tritt am 20ten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird ab dem 1. Januar 2024 gelten, da der Anwendungszeitraum für etwaig fällige Einfuhrzölle auf bestimmte Erzeugnisse bereits ab diesem Zeitpunkt starten wird. Die Frist der Geltungsdauer wird am 30. Juni 2025 enden. Haben Sie Fragen zu Einfuhrzöllen, Auslösungsvolumen oder anderen zollrelevanten Themen? Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie fit:

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