28.11.2023

Exportkontrolle: EU stellt Außenhandelstool „Access2Conformity” vor

Exportkontrolle: EU stellt Außenhandelstool „Access2Conformity” vor

Die Europäische Kommission hat ein neues Tool für den Außenhandel vorgestellt. „Access2Conformity” soll zum internationalen Bürokratieabbau beitragen, indem Unternehmen (Exporteure) die Vorteile von EU-Abkommen über die gegenseitige Anerkennung besser nutzen können. Das neue Tool unterstützt EU-Exporteure bei der Prüfung und Zertifizierung von Produkten. Es gilt jedoch nur für bestimmte Länder.

Neues EU-Außenhandelstool ist Teil des Portals „Access2Markets“

„Access2Conformity” ist in das „Access2Markets”-Portal integriert. „Access2Markets“ ist eine Datenbank der Europäischen Union. Über „Access2Markets“ erhalten Importeure und Exporteure kostenlose Informationen, die beim Handel mit Drittländern hilfreich sein können. Dazu gehören Auskünfte über z.B. Zölle, Steuern, Ursprungsregeln und Handelshemmnisse und Handelsabkommen. Insgesamt umfasst die Datenbank Informationen zu mehr als 130 Ausfuhrmärkten außerhalb der EU, auf die mehr als 90 % des Gesamtwerts der Ausfuhren in Nicht-EU-Länder entfallen.

Doppelte Produktprüfung als Herausforderung für Exporteure

Wenn Unternehmen Waren in ein Handelspartnerland exportieren, müssen diese Waren von so genannten Konformitätsbewertungsstellen im Bestimmungsland zertifiziert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Waren den dortigen Vorschriften und Regelungen entsprechen, auch wenn sie bereits für den heimischen Markt zertifiziert sind. Für Exporteure bedeutet dies, dass sie ihre Produkte doppelt prüfen lassen müssen. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung können dieses Herausforderung lösen.

Für die EU bedeuten solche Abkommen, dass der exportierende Mitgliedstaat seine eigene Konformitätsbewertungsstelle benennen kann, die dann die exportierten Produkte prüft und zertifiziert. Damit wird sichergestellt, dass die Produkte den Vorschriften und Regelungen des einführenden Handelspartners entsprechen.

Welche Funktionen bietet „Access2Conformity“ EU-Exporteuren?

„Access2Conformity“ kann EU-Exporteuren dabei helfen, herauszufinden, wo in der EU sie ihre Produkte testen und zertifizieren lassen können, wenn sie in bestimmte Drittländer exportieren. Dies gilt für Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, die USA und die Schweiz. Bei der Suche im „Access2Markets“-Portal nach Produkten, die unter Abkommen über die gegenseitige Anerkennung mit diesen Ländern fallen, werden nun automatisch die entsprechenden Konformitätsbewertungsstellen angezeigt.

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Unsere Empfehlungen:

„Access2Conformity” ist ein weiteres nützliches Tool der Europäischen Union für Außenhändler. Darüber hinaus veröffentlichen die EU und die deutschen Behörden regelmäßig Merkblätter, Leitfäden und Handlungsempfehlungen für Importeure und Exporteure. Für außenwirtschaftlich tätige Unternehmen sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Generalzolldirektion die zuständigen Behörden.

Von den Experten der Hamburger Zollakademie lernen Sie praxisnah in Schulungen unter anderem die amtlichen Hilfsmittel kennen und wie Sie diese für Ihre Außenwirtschaftsaktivitäten nutzen können. Dazu gehören z. B. EZT-online, Merkblätter des BAFA, etwa der Aufbau eines effizienten Kontrollsystems für Zoll und Exportkontrolle im Unternehmen oder die EU-Website „sanctionsmap.eu“ für einen aktuellen Überblick über EU- und UN-Sanktionen.

Aus dem Bereich der Exportkontrolle empfehlen wir Ihnen aktuell diese vielfältigen Schulungen:

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