30.01.2024

Zoll: Zugang zum CBAM-Übergangsregister freigeschaltet

Zoll: Zugang zum CBAM-Übergangsregister freigeschaltet

Der Zugang zum CBAM-Übergangsregister erfolgt in Deutschland über das Zoll-Portal. Die deutsche Zollverwaltung hat vor kurzem den Zugang zum Übergangsregister freigeschaltet. Am 31. Januar 2024 müssen Unternehmen den ersten CBAM-Quartalsbericht über das CBAM-Übergangsregister einreichen. Für den Zugang zum CBAM-Portal sind bestimmte Daten erforderlich.

Diese Daten benötigen Unternehmen für den Zugang zum CBAM-Register

Das CBAM-Übergangsregister besteht aus mehreren IT-Komponenten. Dazu gehören das CBAM-Portal für Unternehmer, das CBAM-Portal für zuständige Behörden und das Zugangsmanagement für CBAM-Nutzer.

Der Zugang zum CBAM-Portal und damit die Registrierung ist Voraussetzung für die Abgabe eines Berichtes. Um als Unternehmen auf das CBAM-Portal zugreifen zu können, benötigen Unternehmen ein ELSTER-Konto, ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal, eine EORI-Nummer sowie eine Registrierung im „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement/CBAM-Portal“.

Sanktionen für berichtspflichtige Unternehmen?

Am 31. Januar 2024 müssen Unternehmen den ersten CBAM-Quartalsbericht über das CBAM-Übergangsregister einreichen. Die zuständige nationale Behörde in Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Die verspätete Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten und damit die verspätete Möglichkeit, CBAM-Berichte in Deutschland zu erstellen, führt laut DEHSt nicht zu Sanktionen oder sonstigen Nachteilen für die berichtspflichtigen Unternehmen.

Die CBAM-Berichte für die ersten beiden Berichtszeiträume können bis zum 31. Juli 2024 geändert werden. Darüber hinaus sind Erleichterungen bei der Berichterstattung durch die Möglichkeit der Verwendung von Standardwerten in den CBAM-Berichten bis zum 31. Juli 2024 vorgesehen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Es dürfte nur wenige Unternehmen geben, die noch nichts vom Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) gehört haben. Die Frist zur Abgabe des ersten CBAM-Berichts für betroffene Unternehmen steht kurz bevor. Zum ersten Mal muss über Emissionen berichtet werden, die im Zusammenhang mit Importen entstanden sind.

Natürlich schulen Sie die Experten der Hamburger Zollakademie auch zum neuen Emissionshandelssystem für Importe. CBAM ist zum Beispiel Thema unseres eintägigen Praxisseminars „Import Aktuell! 2024“. Ein regelmäßiger Blick auf unsere Website lohnt sich, denn wir werden Ihnen regelmäßig weitere Schulungsformate zu CBAM anbieten.

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