Compliance: FAQ zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten soll künftig zum Schutz der Wälder und zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Die Europäische Kommission hat auf ihrer Internetseite Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verordnung veröffentlicht. Die FAQ sollen rund um Entwaldungsplattform und andere EUDR-Implementierungstools sollen Unternehmen bei der Umsetzung der Verordnung unterstützen.
Soja, Ölpalmen, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse – Neue Sorgfaltspflichten für den Handel mit bestimmten Produkten
Die Entwaldungsverordnung der EU (EUDR) soll die trotz vieler erster Maßnahmen fortschreitende globale Entwaldung und Walddregadierung eindämmen und Waldschäden reduzieren. Unternehmen müssen nun umfangreiche zusätzliche Compliance-Pflichten erfüllen. Die Verordnung war am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und muss nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 30. Dezember 2024 angewendet werden. Für kleine Unternehmen beträgt die Übergangsfrist 24 Monate. Die neue Verordnung legt unternehmerische Sorgfaltspflichten für den Handel mit Soja, Ölpalmen, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellten Erzeugnissen fest, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind. Rohstoffe und Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie ohne Entwaldung und Waldschädigung erzeugt wurden.
Risikobewertung ist entscheidend
Die Verordnung betrifft Wirtschaftsbeteiligte, die Produkte importieren oder exportieren, sowie Händler, die Produkte liefern. Im Rahmen der Risikobewertung und -minderung müssen die Unternehmen insbesondere umfangreiche Informationen über die geografische Lage der für die Produkte relevanten Flächen sammeln. Außerdem müssen sie in der Lage sein, über die gesamte Lieferkette hinweg entwaldungsfreie Waren von Waren unbekannter Herkunft oder von nicht entwaldungsfreien Waren zu unterscheiden.