13.02.2024

ATLAS-Ausfuhr: Inbetriebnahme der Schnittstelle AES/EMCS verschoben

ATLAS-Ausfuhr: Inbetriebnahme der Schnittstelle AES/EMCS verschoben

Der Zoll hatte die Teilnehmer mit der ATLAS-Info 0566/24 über die Inbetriebnahme der Schnittstelle zwischen den IT-Fachverfahren ATLAS-Ausfuhr und EMCS informiert. Geplant war der 12. Februar 2024 als Zeitpunkt, um den bisherigen manuellen Datenabgleich des Benutzers im Rahmen der Überführung des Ausfuhrvorgangs weitestgehend abzulösen. Diesen Termin hat der Zoll durch seine ATLAS-Info 0570/24 bis auf unbekannt verschoben.

Geplante Angaben in der Ausfuhranmeldung

Die Planung sah vor, dass seit dem 12. Februar 2024 Teilnehmer bei ihren Ausfuhranmeldungen besonders Acht geben sollten. Nun wurde die Inbetriebnahme kurzfristig verschoben.

Hier vorab schon mal detailliertere Informationen, die aufgrund der zeitlichen Verschiebung allerdings erstmal alle „on hold“ sind, bis weitere ATLAS-Informationen vom Zoll hierzu folgen können:

Ausfuhrzollstelle:

Die Angabe der Ausfuhrzollstelle wird nach einer Inbetriebnahme in der Ausfuhranmeldung sowie im elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) übereinzustimmen haben, damit die verbrauchssteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung ausgeführt werden können. Hierfür wird der Anmelder seine Ausfuhranmeldung an die für ihn zuständige Ausfuhrzollstelle übermitteln müssen.

Angabe des e-VD:

Um später eine eindeutige Zuordnung der Datensätze des EMCS-Vorgangs zum Ausfuhrvorgang gewährleisten zu können, werden in der Ausfuhranmeldung in der Datengruppe „Vorpapier“ (Position) im Datenfeld „Art“ der Wert „C651“, im Datenfeld „Referenznummer“ der „Administrative Referenzcode (ARC)“ und im Datenfeld „Positionsnummer“ die jeweilige „Positionsnummer des e-VD“ angegeben sein müssen.  

Es werden demnächst in einem Ausfuhrvorgang mehrere EMCS-Vorgänge angemeldet sein, wobei Ausnahmen bestehen können.

Angabe des Ausfalldokumentes EMCS:

Bei der Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung im Ausfallverfahren werden bald spezielle Angaben gemacht werden müssen. Zum Beispiel wird künftig im Datenfeld „Referenznummer“ die „Bezugsnummer“, die der Versender für das Ausfalldokument vergeben hat, anzugeben sein.

Übermittlung der „Rückweisungsmitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REJ)

Der Teilnehmer soll demnächst bei einem negativen automatisierten Abgleich oder bei einer Ungültigerklärung die Nachricht „Rückweisungsmitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REJ) erhalten.

Im Datenfeld „FEHLER/Zeiger“ sollen die fehlerhaften Datenfelder an sich angezeigt werden, im Datenfeld „FEHLER/Text“ wird der genaue Ablehnungsgrund wie z. B. „EMCS-Vorgang unbekannt (ARC nicht registriert)“ benannt werden.

Eine Ausnahme vom negativen Abgleich wird die Kombination der Angabe eines Ausfallsdokuments EMCS (Wert „C658“) und dem Hinderungsgrund „Vorgang unbekannt (ARC nicht registriert)“ darstellen. Hier könnten die Daten noch nicht vollständig im EMCS-System vorliegen.

Um Schnittstellenfehler zu vermeiden, werden Teilnehmer auf eindeutige Zuordnungen der Datensätze und auf die Angaben der Ausfuhranmeldungen zu achten haben.

Neu! ATLAS-Ausfuhr: Verschiebung der Inbetriebnahme der Schnittstelle AES / EMCS

Jüngst waren unerwartet Umstände bekannt geworden, die eine Verschiebung der Inbetriebnahme erforderlich machen. Ziel ist laut Zoll nun, nachteilige Auswirkungen für die Wirtschaft zu vermeiden.

Fazit: Daher laufe die Abfertigung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in Ihrer Ausfuhr vorerst wie gewohnt weiter.

psb/cb

Unsere Empfehlungen:

Im Zusammenhang mit der angekündigten Inbetriebnahme der Schnittstelle AES/EMCS wurde Teilnehmern empfohlen, Waren unter Steueraussetzung nicht mit anderen Waren zusammen anzumelden, da hier eine Abhängigkeit durch den automatisierten Datenabgleich entstehen kann. Dies könne bei einem negativen Ergebnis hinsichtlich der Nicht-Annahme oder Überlassung des Ausfuhrvorgangs Einfluss auf den gesamten Ausfuhrvorgang haben. Zudem dürften verbrauchssteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung nicht mit Sammel-Warennummern angemeldet werden. Nun wurde Zeit gewonnen durch die Verschiebung der Inbetriebnahme der Schnittstelle AES/EMCS. Worauf werden Sie als Teilnehmer bei der Ausfuhranmeldung zusätzlich zu achten haben? Erfahren Sie alles Wichtige über die Ausfuhr praxisnah von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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