Einheitlicher Fragebogen für alle zollrechtlichen Bewilligungen

Der Zoll hat am 6. Februar 2018 einen neuen, einheitlichen Fragebogen für Neuanträge von zollrechtlichen Bewilligungen veröffentlicht. Wie bei der Neubewertung von Bestandsbewilligungen auf Grundlage des Unionszollkodex werden auch Neuanträge kriteriumsbezogen überprüft. Entsprechend wurden die Fragebögen überarbeitet und für Neuanträge ein einheitlicher Fragebogen erarbeitet.
Einheitlicher Fragebogen soll Aufwand minimieren
Zuvor gab es für verschiedene Bewilligungsarten unterschiedliche Fragebögen. Im Rahmen der Neuregelung der zollrechtlichen Bewilligungen hat die Zollverwaltung die existierenden Fragenkataloge und Fragebögen überarbeitet. Mit dem einheitlichen Fragebogen zu zollrechtlichen Bewilligungen hofft die Zollverwaltung, den Aufwand für Zollbeteiligte zu minimieren. Der neue Fragebogen ist ab dem 15. Februar 2018 zu nutzen und enthält mehrere Teile. Je nach beantragter Bewilligung sind unterschiedliche Teile des Fragebogens einschlägig.
Steuer-ID von Mitarbeitern wird derzeit nicht abgefragt
Hervorzuheben ist, dass der Fragebogen derzeit nicht die Steuer-ID von Mitarbeitern abfragt. Anders hält es die Zollverwaltung bei der Neubewertung zollrechtlicher Bestandsbewilligungen, bei denen sie daran festhält, die Steuer-ID von Mitarbeitern zur Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit heranzuziehen. Die Zollverwaltung hat die Abfragepraxis zwar derzeit ausgesetzt, da sich erheblicher Widerstand in der Wirtschaft geregt hat und die Maßnahme in einem Gerichtsverfahren auf dem Prüfstand steht. Ob die Zollverwaltung bei einem für sie günstigen Urteil auch bei Neuanträgen die Angabe der Steuer-ID von Mitarbeitern fordern wird, bleibt daher abzuwarten.
mj