05.03.2024

Import: Verlängert die EU Handelsvorteile für Ukraine und Moldau?

Import: Verlängert die EU Handelsvorteile für Ukraine und Moldau?

Die EU-Kommission bekräftigte am 31. Januar 2024 ihre doppelte Handelsunterstützung – einerseits für die Ukraine und andererseits für die Republik Moldau. Die erneute Aussetzung der Einfuhrzölle und Zollkontingente für ukrainische ebenso wie für moldauische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr zu verlängern, biete beiden Staaten Handelsvorteile. Gleichzeitig werde der Schutz sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU verstärkt. Der Rat der EU hat am 23. Februar 2024 dem Verhandlungsmandat zu beiden Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission zugestimmt. Ohne Änderungen. Sie gehen nun weitere Schritte, bis sie dem Europäischen Parlament zur Abstimmung und für einen Standpunkt in erster Lesung vorliegen.

Autonome Handelsmaßnahmen der EU für die Ukraine

Die EU hatte autonome Handelsmaßnahmen für die Ukraine eingeführt, die seit Juni 2022 in Kraft sind. Die EU verlängert die Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten ab 6. Juni 2024 bis 5. Juni 2025 um ein weiteres Jahr. Gleichzeitig sollen sie den Schutz empfindlicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU verstärken. Die bereits in der geltenden Verordnung (EU) 2023/1077 vorgesehenen Schutzmaßnahmen werden verschärft und ein neuer automatischer Schutzmechanismus für bestimmte empfindliche Erzeugnisse eingeführt.

So kann die EU die Ukraine schrittweise in den EU-Binnenmarkt führen

Durch die Verlängerung dieser autonomen Handelsmaßnahmen unterstützt und fördert die EU weiterhin die Handelsströme aus der Ukraine – in die EU und die übrige Welt hinein. Dies trägt dazu bei, die Voraussetzungen für verstärkte Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu schaffen, die zu einer schrittweisen Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt führen. Dies geschieht im Einklang mit dem Versprechen der EU, die Ukraine zu unterstützen, solange dies nötig ist.

Autonome Handelsmaßnahmen der EU für die Republik Moldau

Die EU hatte autonome Handelsmaßnahmen ebenso für die Republik Moldau (umgangssprachlich „Moldawien“) eingeführt, die seit Juli 2022 in Kraft sind. Die EU verlängert auch hier die Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten ab 25. Juli 2024 bis 24. Juli 2025 um ein weiteres Jahr. Gleichzeitig sollen sie – wie bei der Ukraine – den Schutz empfindlicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU verstärken. Hier, indem die bereits in der geltenden Verordnung (EU) 2023/1524 vorgesehenen Schutzmaßnahmen ebenfalls verschärft werden.

So kann mit Hilfe der EU die Republik Moldau ihre Handelsbeziehungen fortsetzen

Der grundlose und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wirkt sich auch weiterhin negativ auf die Fähigkeit Moldaus aus, um mit der restlichen Welt Handel zu treiben. Die Verlängerung dieser Maßnahmen trägt weiterhin zum Erhalt der Voraussetzungen bei, unter denen Moldau seine Handelsbeziehungen mit der EU und der restlichen Welt über die EU fortsetzen kann.

Bevor sie beide aber in Kraft treten können, müssen die Verordnungen schließlich vom Rat angenommen, von den Vertreterinnen und Vertretern des Rates und des Europäischen Parlaments unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht werden.

cb

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Angesichts der anhaltenden Aggression Russlands zeigt sich die EU auch weiterhin mit der Ukraine und so auch mit der Republik Moldau solidarisch. Die Verlängerung aller autonomen Handelsmaßnahmen um ein Jahr gilt als ausgewogen und wird zeitnah im Europäischen Parlament abgestimmt werden. Sie wissen nicht, ob und wie Ihr Unternehmen bei Ihren Importen von Handelserleichterungen profitieren und sich neue Märkte erschließen kann? Wie Sie Ihr Unternehmen import-fit machen, erfahren Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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