14.03.2024

ATLAS: Post- und Kuriersendungen ab April in ATLAS IMPOST anmelden

ATLAS: Post- und Kuriersendungen ab April in ATLAS IMPOST anmelden

Der Zoll hat am 5. März 2024 über die verpflichtende Nutzung der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) in ATLAS IMPOST informiert. Sie wird ab dem 1. April 2024 für Wirtschaftsbeteiligte gelten. Ab diesem Zeitpunkt ist eine mündliche Zollanmeldung für gewerbliche Anwender nicht mehr möglich.

Umstellung ab 1. April für IPK gemäß EU-Vorgabe

Ab 1. April 2024 ist die Nutzung der neuen Zollanmeldung, der Internetanmeldung für alle gewerblichen Anmelder für Post- und Kuriersendungen (IPK) in ATLAS IMPOST, aufgrund von EU-Vorgaben verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt ist eine mündliche Abgabe der Zollanmeldung nicht mehr möglich.

Der Hintergrund der EU-Vorgaben ist, dass mit der Einführung der IPK der Art. 143a UZK-DA (Durchführungsverordnung des Unionszollkodex) umgesetzt wird. Demnach können Sendungen von geringem Wert mit einem speziellen Datensatz zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, aber nur sofern die Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen.

Zugang zur Onlineanwendung

Die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) über ATLAS IMPOST steht Anwendern seit 19. September 2023 zur Verfügung und wird über das Zoll-Portal angeboten.

Nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" hier ihre Waren anmelden.