Zoll: Rat beschließt Maßnahmen für eine quecksilberfreie EU
Der Europäische Rat hat eine Verordnung verabschiedet, die bald die Verwendung von Dentalamalgam vollständig verbietet und die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr anderer quecksilberhaltiger Produkte untersagt. Mit den aktualisierten Vorschriften soll die noch bestehende Verwendung von Quecksilber in der EU im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU gebracht werden.
Verbot von Dentalamalgam
Nach geltendem Recht ist die Verwendung von Dentalamalgam zur Zahnbehandlung bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren oder stillenden Frauen verboten. Mit der neuen Regelung wird dieses Verbot ab 1. Januar 2025 auf alle Personen in der EU ausgeweitet. Ausnahmen sind nur in besonderen medizinischen Fällen möglich.
Die Ausfuhr von Dentalamalgam wird ab dem 1. Januar 2025 verboten, das Verbot der Herstellung und Einfuhr in die EU wird ab dem 1. Juli 2026 gelten.
Darüber hinaus werden sechs weitere Kategorien quecksilberhaltiger Lampen entweder bis zum 31. Dezember 2025 oder bis zum 31. Dezember 2026 verboten.
Minamata-Übereinkommen
Die EU-Verordnung zur Quecksilberbegrenzung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Minamata-Übereinkommens, das den Schutz vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber auf die Gesundheit und die Umwelt zum Ziel hat.