Zoll: Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und Fidschi
Die EU und Fidschi beabsichtigen, das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) vollständig umzusetzen und ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit weiter zu vertiefen. Das Interims-WPA gewährt Fidschi zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt für alle Waren. Gleichzeitig öffnet Fidschi schrittweise seinen Markt für EU-Einfuhren.
Alle Waren aus den WPA-Staaten im Pazifikraum, einschließlich Fidschi, haben zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt. Während die EU-Märkte sofort und vollständig geöffnet wurden, öffnen die pazifischen WPA-Staaten ihre Märkte teilweise und schrittweise für Einfuhren aus der EU. Dies berücksichtigt die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus und schützt sensible Sektoren.
Vorteile für beide Seiten
Die EU hat bereits alle Zölle und Quoten auf Importe aus Fidschi abgeschafft. Fidschi hat nun beschlossen, die Zölle auf bestimmte Importe aus der EU schrittweise abzubauen. Durch die Liberalisierung der Zölle werden günstigere Vorleistungen für in Fidschi hergestellte Produkte verfügbar, was die Wettbewerbsfähigkeit lokaler Produkte erhöht und die industrielle Entwicklung unterstützen soll. Eine Sonderregelung ermöglicht es Fidschi außerdem, verarbeitete Fischereierzeugnisse von zugelassenen ausländischen Schiffen in die EU auszuführen.
Zukunftsperspektiven
Die vollständige Umsetzung des WPA dürfte auch die Handelsmöglichkeiten für Unternehmen und Investoren weiter verbessern. Die EU unterstützt Fidschi auch durch verschiedene Entwicklungsprogramme, um die Einhaltung der EU-Marktzugangsstandards zu erleichtern und die produktiven Sektoren zu stärken.
Der Weg zum Abkommen
Die EU und Fidschi unterzeichneten das WPA im Jahr 2009. Während die EU unmittelbar danach mit der vorläufigen Anwendung begann, beschloss Fidschi, das Abkommen ab 2014 anzuwenden. Die endgültige Zollliberalisierung ist ein entscheidender Schritt für die Entwicklung und Diversifizierung des bilateralen Handels zwischen Fidschi und der Europäischen Union.
sd
Unsere Empfehlungen:
Die Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Interims-WPA) sind Handels- und Entwicklungsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und verschiedenen Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten). Ziel dieser Abkommen ist es, den Handel zu fördern und die wirtschaftliche Entwicklung in den beteiligten Ländern zu unterstützen.
Die Abkommen erleichtern es Menschen und Unternehmen aus den beteiligten Regionen, ineinander zu investieren. Dies kann zu einer verstärkten wirtschaftlichen Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen. Praxisnah: Mehr über die Vorteile solcher Abkommen und Aktuelles zu weiteren vielfältigen Themen erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Experten der Hamburger Zollakademie.