15.10.2024

Exportkontrolle: Neuerungen in Dual-Use-Anhängen und bei AGG

Exportkontrolle: Neuerungen in Dual-Use-Anhängen und bei AGG

Neues aus Eschborn: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat über Aktualisierungen der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16, 41 sowie über aktualisierte Anhänge zur EU-Dual-Use-Verordnung informiert. Unternehmen sollten die neuen Bestimmungen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass ihre Exporte weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Aktualisierte Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung

Im Anhang I der EU-Dual-Use-VO wurden im Bereich Begriffsbestimmungen die Begriffe Ladungsverstärkung und Hochleistungsdieselmotoren aufgenommen, welche aus den Technischen Anmerkungen der Positionen 6A002a2, 6A002a3 und 9E003g des Anhangs I hergeleitet wurden. Der Begriff Isolierung wurde hingegen unter Berücksichtigung der hinzugefügten Anmerkungen in 9A108a und 9C108 gestrichen.

Neben Parameteränderungen und Textänderungen wurden in der Kategorie 0 des Anhangs I EU-Dual-Use-VO neue Unternummern für Austauschanlagen (0B004a3 – a5) sowie für den Austausch von Wasserstoffisotopen (0B004b10) geschaffen. Die Unternummer 0B004b6 in Bezug auf Infrarot-Absorptionsanalysegeräte wurde hingegen gestrichen.

In der Kategorie 1 des Anhangs I der EU-Dual-Use-VO wurden neben neu hinzugefügten Technischen Anmerkungen und weiteren Textänderungen, insbesondere neue Unternummern für Iodpentafluorid, Dipropylamin und Neosaxitoxin aufgenommen (1C011e, 1C350.90, 1C351d24). In Kategorie 3 wurden neben weiteren Änderungen die Unternummern 3A002e2 und 3A001c3 gestrichen. In Kategorie 5, 6, 7 und 8 gab es ebenfalls redaktionelle Änderungen und Textänderungen.

Hervorzuheben sind insbesondere die neuen (technischen) Anmerkungen für die Unternummern 6C005b, 6C005b, 7A003b, 7A105b und 7A105b.

Kategorie 9 enthält ebenfalls zahlreiche Textänderungen, die vor allem die dortigen (technischen) Anmerkungen betreffen.