11.11.2024

Exportkontrolle: Neue Dual-Use-Ausfuhrkontrollvorschriften in China

Exportkontrolle: Neue Dual-Use-Ausfuhrkontrollvorschriften in China

China hat seine Exportkontrollvorschriften für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) verschärft. Die neuen Vorschriften treten am 1. Dezember 2024 in Kraft. Unternehmen, die betroffen sind, sollten ihre Compliance-Strategien dringend überarbeiten, um den neuen, strengeren chinesischen Exportkontrollvorschriften zu entsprechen.

Voraussichtliche Änderungen für Chinas Liste in punkto Dual-Use

China wird seine Liste der kontrollierten Güter mit doppeltem Verwendungszweck voraussichtlich vor dem 1. Dezember aktualisieren. Das Verfahren zur Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen bleibt unverändert. Es wird jedoch erwartet, dass China häufiger Sammelgenehmigungen für routinemäßige Ausfuhren von Dual-Use-Gütern erteilt.

In bestimmten Fällen, z. B. bei der Ausfuhr von Flugzeugkomponenten zur Reparatur oder bei der vorübergehenden Ausfuhr von Dual-Use-Gütern zu Test- und Ausstellungszwecken, ist keine Ausfuhrgenehmigung, sondern nur eine Registrierung erforderlich. Für Reexporte von Dual-Use-Gütern, die aus China stammen oder in denen chinesische Komponenten oder Technologien verwendet werden, müssen ausländische Exporteure unter Umständen eine Exportlizenz beantragen. Weitere Änderungen sind vorgesehen.

Hintergrund der Verschärfung der Dual-Use-Bestimmungen seitens China

China verschärft nach eigenen Angaben seine Dual-Use-Bestimmungen, um die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen zu schützen. Die neuen Regelungen sollen auch die globale Zusammenarbeit im Bereich der Nichtverbreitung sensibler Technologien fördern. Ein weiteres Ziel Chinas ist es, dafür zu sorgen, dass sicherheitskritische Technologien im internationalen Handel strenger reguliert werden.