Exportkontrolle: Neue EU-Vorschriften für Handel mit Feuerwaffen

Der Europäische Rat hat aktualisierte Vorschriften für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen angenommen. Sie sorgen für mehr Transparenz und Kontrolle. Mit der neuen Verordnung sollen Schlupflöcher für den illegalen Handel mit Feuerwaffen geschlossen und gleichzeitig der legale Handel mit Feuerwaffen und deren Verbringung erleichtert werden.
Ziele im Visier: Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen und Zusammenarbeit der Behörden
Die neuen Regeln verbessern die Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch durch harmonisierte Verfahren in der gesamten EU und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden. Zudem werden Maßnahmen eingeführt, um sicherzustellen, dass legal hergestellte Feuerwaffen, die aus der EU exportiert werden, nicht auf den illegalen Markt gelangen.
Nach Schätzungen der EU-Kommission sind mehr als die Hälfte der Schusswaffen für den zivilen Gebrauch in Europa illegal.
Für legitime Nutzer wie Jäger, Sportschützen und Aussteller werden die Verfahren durch harmonisierte und digitalisierte Prozesse vereinfacht. Gleichzeitig wird die administrative Belastung für Hersteller und Händler reduziert, während hohe Sicherheitsstandards gewährleistet bleiben.