08.04.2025

Exportkontrolle: 80 neue Einträge auf US „Entity List“

Exportkontrolle: 80 neue Einträge auf US „Entity List“

Die Vereinigten Staaten haben vor Kurzem 80 neue Einträge in ihre „Entity List“ aufgenommen. Diese Liste enthält Personen und Organisationen, die nach Ansicht der US-Regierung eine Bedrohung für die nationale Sicherheit oder die Außenpolitik darstellen. Die neuen Einträge betreffen hauptsächlich chinesische Unternehmen in den Bereichen künstliche Intelligenz und fortgeschrittene Datenverarbeitung und Adressen.

Der US-Entscheidung liegen laut Pressemitteilung des BIS mehrere sicherheitspolitische Ziele zugrunde. China soll der Zugang zu Hochleistungsrechnern und Quantentechnologien erschwert werden, um militärische Entwicklungen zu bremsen. Zudem sollen Fortschritte bei Hyperschallwaffen gezielt verlangsamt werden.

Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen US-Strategie zur Sicherung der technologischen Überlegenheit in sensiblen Bereichen. Gleichzeitig wollen die USA verhindern, dass China seine fortgeschrittenen Rechenkapazitäten für künstliche Intelligenz in militärischen Anwendungen einsetzt.

Einschränkungen bei Militärtechnologie: Verbot der Pilotenausbildung und Maßnahmen gegen Drohnenexporte

Auch die Ausbildung chinesischer Piloten an US-Technologien durch die Test Flying Academy of South Africa (TFASA) soll unterbunden werden. Gleichzeitig wollen die USA die Weitergabe von Drohnentechnologien an den Iran verhindern. Die US-Regierung befürchtet, dass China durch solche Ausbildungsprogramme wertvolles taktisches Wissen über westliche Kampfflugzeuge und Einsatzstrategien erhält. Sanktionen und Exportkontrollen sollen zudem sicherstellen, dass iranische Drohnen nicht erneut in Konfliktgebieten wie der Ukraine oder dem Nahen Osten eingesetzt werden.

Beschränkungen für Chinas Nuklear- und Raketenprogramme

Schließlich zielen die Maßnahmen darauf ab, Chinas Nuklear- und Raketenprogramme zu begrenzen und die militärische Nutzung kritischer Technologien zu verhindern. Dazu gehören auch strengere Exportkontrollen für spezialisierte Halbleiter, Materialien und Software, die für die Entwicklung moderner Waffensysteme essenziell sind. Zudem arbeiten die USA eng mit ihren Verbündeten zusammen, um Umgehungsgeschäfte über Drittstaaten zu erschweren.

sd

Unsere Empfehlungen:

Unternehmen, die auf der „Entity List“ stehen, sind nach Ansicht der US-Behörden an der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beteiligt oder stellen eine Gefahr für die nationale Sicherheit der USA dar. Exporte und Reexporte von US-Produkten an die gelisteten Unternehmen unterliegen der Genehmigungspflicht durch das Bureau of Industry and Security (BIS).

Da die USA den Umfang und die Reichweite ihrer Exportkontrollen ausweiten und sich diese zunehmend von den Exportkontrollen der EU und Deutschlands, insbesondere im Hinblick auf China, unterscheiden, ist es wichtiger denn je, zu verstehen, wann Güter vom US-Exportkontrollrecht betroffen sind. Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie dabei.

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