08.05.2025

Zoll: EU verschärft Einfuhrregeln für tierische Erzeugnisse

Zoll: EU verschärft Einfuhrregeln für tierische Erzeugnisse

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/637 vom 29. Januar 2025 hatte die Europäische Kommission klarere und neue Regeln für die Einfuhr bestimmter tierischer Erzeugnisse in die EU eingeführt. Das Ziel besteht darin, die Lebensmittelsicherheit und Qualität der in die Union eingeführten Produkte zu verbessern. 

Sensible Produktgruppen tierischen Ursprungs betroffen

Die neuen Regelungen betreffen vor allem sensible Produktgruppen tierischen Ursprungs. Dazu zählen beispielsweise Milcherzeugnisse wie Rohmilch oder Produkte mit einem hohen Gehalt an tierischem Eiweiß. Auch Lebensmittelzusatzstoffe tierischen Ursprungs fallen unter die neuen Anforderungen. Ebenso betroffen sind Kollagen-Tierdarmhüllen, die häufig bei der Herstellung von Wurstwaren verwendet werden, sowie Hackfleisch und Fleischzubereitungen. Darüber hinaus gelten die Änderungen auch für zusammengesetzte Erzeugnisse, die Gelatinekapseln enthalten, wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel.

Änderungen im Detail

In die Liste zugelassener Produkte wurden unter anderem neue KN- bzw. HS-Codes für bestimmte Milcherzeugnisse, Lebensmittelzusatzstoffe tierischen Ursprungs sowie Kollagen-Tierdarmhüllen aufgenommen. Diese Produkte dürfen künftig nur noch aus Drittstaaten und von in der EU gelisteten Betrieben eingeführt werden, die sämtliche Anforderungen erfüllen.

Für Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch gelten besondere Vorgaben: Sie dürfen ausschließlich aus zugelassenen Betrieben stammen, die explizit für deren Herstellung benannt sind. Für bestimmte sensible Erzeugnisse wurde zudem eine amtliche Veterinärbescheinigung verpflichtend eingeführt.

Erleichterungen gibt es hingegen bei zusammengesetzten Erzeugnissen mit Gelatinekapseln. So entfällt künftig die Pflicht zur privaten Bestätigung, sofern die Kapseln ausschließlich aus Gelatine bestehen, die nicht aus Knochen von Wiederkäuern gewonnen wurde.

sd

Unsere Empfehlungen:

In der EU unterliegen Lebensmittelimporte strengen Vorschriften, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Importierte Produkte müssen denselben Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen wie Produkte aus der EU. Besonders sensibel sind Lebensmittel tierischen Ursprungs: Für diese kommen nur gelistete Drittstaaten und zugelassene Betriebe infrage. Für viele Produktgruppen sind amtliche Bescheinigungen, Herkunftsnachweise und Rückverfolgbarkeitspflichten vorgeschrieben. An den EU-Grenzkontrollstellen finden regelmäßige Prüfungen statt. Zudem werden die Einfuhrbedingungen laufend durch neue EU-Verordnungen an aktuelle Anforderungen angepasst.

Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Unternehmen gezielt bei den nicht zu unterschätzenden Anforderungen des Lebensmittelimports. Insbesondere das in Kooperation mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE angebotene Praxisseminar „Einreihung von Lebensmitteln in den Zolltarif” vermittelt Ihnen fundiertes Wissen über die korrekte Tarifierung von Lebensmitteln, die für die Einfuhr in die EU bestimmt sind.

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