
Um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, hat der Rat der Europäischen Union im Rahmen des Omnibus-I-Pakets die vorgeschlagenen Fristverlängerungen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) offiziell beschlossen. Dies gilt ebenfalls für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
CSDDD-Start verschiebt sich
Die neuen Sorgfaltspflichten verpflichten Unternehmen dazu, ihre schädlichen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu minimieren. Inzwischen hat das EU-Parlament beschlossen, den Mitgliedstaaten ein weiteres Jahr – bis zum 26. Juli 2027 – einzuräumen, um die Regelungen in nationales Recht zu überführen.
Dementsprechend verschiebt sich auch der Beginn der Anwendungspflicht für die Unternehmen. Die erste Gruppe betroffener Firmen – das sind EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz innerhalb der EU – muss die Vorschriften erst ab 2028 umsetzen.
CSRD-Pflichten ebenfalls betroffen
Auch die Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird um zwei Jahre verschoben. Demnach sind große Unternehmen mit über 500 Beschäftigten erstmals im Jahr 2027 verpflichtet, über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen im vorangegangenen Geschäftsjahr zu berichten. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden folgen im Jahr 2028, börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen ein weiteres Jahr später.
Nächste Schritte
Der Rat der Europäischen Union hatte sich bereits für eine zeitliche Verschiebung der Vorschriften ausgesprochen. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments steht nun noch die formelle Annahme durch den Rat aus, damit die Änderungen der beiden Richtlinien ausgefertigt und die neuen Fristen wirksam werden können.
sd
Unsere Empfehlungen:
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung des CBAM wurde ebenfalls unverändert übernommen. Das Gesetzgebungsverfahren soll zügig abgeschlossen werden, der endgültige Beschluss wird bis Ende Juni erwartet. Die wichtigsten Punkte der Vereinfachung betreffen eine Entlastung der Berichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen, eine vereinfachte Datenerhebung und verlängerte Fristen.
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Basiswissen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
LkSG & CSDDD - Rechte & Pflichten von Unternehmen und Zulieferern