
Die Europäische Union hat ein Factsheet zu den Incoterms®, insbesondere zur Regel „Ex Works“ (EXW), veröffentlicht. Darin wird erläutert, wie die Incoterms-Regeln mit den EU-Sanktionen zusammenhängen und welche Verantwortlichkeiten Verkäufer und Käufer bei EXW-Lieferungen haben.
Was ist die „Ex Works“-Regel?
Gemäß dieser Incoterms®-Regel liegt die Verantwortung für den Transport und die Lieferung der Sendung ab dem Zeitpunkt der Abholung der Waren innerhalb der EU größtenteils beim Importeur/Käufer. Die EXW-Regel kann für jede Art von Transport verwendet werden.
Incoterms und EU-Sanktionsrecht
Die EU-Rechtsvorschriften über restriktive Maßnahmen (Sanktionen) sind in Ratsverordnungen festgelegt. Die Einhaltung dieser Sanktionen ist für alle Personen, die der EU-Rechtsprechung unterliegen, verpflichtend. Dazu gehören Einzelpersonen auf dem Gebiet der EU, EU-Bürger unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, in der EU gegründete Unternehmen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU geschäftlich tätig sind, sowie ausländische Unternehmen, die in der EU Geschäfte tätigen.
Privatrechtliche Vereinbarungen können nicht von den EU-Sanktionen abweichen. Die Verwendung von Incoterms®-Regeln wie EXW ändert daher in keiner Weise die sanktionsbezogenen Verpflichtungen. Dazu gehört die Verpflichtung, sicherzustellen, dass bestimmte Waren nicht in verbotene Bestimmungsländer wie Russland oder Belarus gelangen. Exporteure/Verkäufer sollten alle zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
sd
Unsere Empfehlungen:
Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind eine Reihe international anerkannter Handelsregeln, die von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) herausgegeben werden. Sie werden weltweit in Kaufverträgen für Waren verwendet und regeln die Verantwortlichkeiten von Exporteuren/Verkäufern und Importeuren/Käufern in Bezug auf Kosten, Risiken und den Ort der Lieferung.
Die Incoterms® legen zwar fest, welche Aufgaben von wem übernommen werden (z. B. Zollabwicklung, Transportkosten, Risikoübergang), sie entbinden jedoch keine Partei von der Pflicht, EU-Sanktionen, insbesondere im Hinblick auf Lieferungen an Russland, einzuhalten. Die Experten der Hamburger Zollakademie erweitern Ihr Wissen zu den Incoterms® sowie zu den aktuellen EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus.