17.06.2025

EUDR: Länder-Benchmarking nach Risikostatus

EUDR: Länder-Benchmarking nach Risikostatus

Am 22. Mai 2025 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Länderliste gemäß Risikostatus im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Unternehmen mit Lieferketten aus Hochrisikoländern unterliegen strengeren Kontrollen. Sie müssen jedoch auch beim Bezug aus Ländern mit Standard- oder Niedrigrisiko die Entwaldungsfreiheit ihrer Produkte nachweisen.

Die neue Ländereinstufungsliste ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung. Sie soll gewährleisten, dass nur entwaldungsfreie Produkte auf den EU-Markt gelangen. Die Einstufung erfolgt in drei Risikokategorien: „Niedriges Risiko”, „Standardrisiko” und „Hohes Risiko”. Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten gelten als Niedrigrisikoländer, während unter anderem Belarus, Nordkorea und Myanmar der Hochrisikokategorie zugeordnet wurden.

Einstufung nach Benchmarking-System

Die Einstufung basiert auf einem Benchmarking-System, mit dem das Risiko bewertet wird, dass in einem Land produzierte Rohstoffe (z. B. Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk) mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

Warum ist das wichtig?

Für Unternehmen bedeutet dies: Die Sorgfaltspflichten (Due Diligence) variieren je nach Risikokategorie des Ursprungslandes. So unterliegen Produkte aus Hochrisikoländern strengeren Prüfungen, während bei niedrigem Risiko vereinfachte Verfahren gelten können.

Kooperation und Partnerschaften

Die EU setzt auf die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, um nachhaltige Lieferketten zu fördern. Die Einstufung ist nicht statisch: Länder können ihr Risiko durch Reformen und transparente Waldschutzmaßnahmen senken.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die neue Ländereinstufung im Rahmen der EUDR bringt für Unternehmen neue Anforderungen mit sich: Sie müssen die Herkunft ihrer Produkte genau dokumentieren und risikobasierte Sorgfaltspflichten erfüllen. Insbesondere bei Importen aus Hochrisikoländern sind transparente Nachweise und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von entscheidender Bedeutung.

Bei Fragen zu den neuen Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit helfen Ihnen die Experten der Hamburger Zollakademie selbstverständlich gerne weiter. Beispielsweise zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). In unserem Seminar/Webinar zum Carbon Border Adjustment Mechanism können Sie Basiswissen erwerben. Danach haben Sie mehr Überblick über die Grundlagen, Meldepflichten, den Handlungsbedarf und die Berichtsabgabe. So erwerben Sie in drei Stunden erstes CBAM-Wissen, das Sie gut in Ihren Importalltag integrieren können.

Basiswissen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

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