10.07.2025

Compliance: BAFA-Leitfaden zum Schutz von Kindern im LkSG

Compliance: BAFA-Leitfaden zum Schutz von Kindern im LkSG

Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Leitfaden zum Schutz von Kinderrechten veröffentlicht. Dieser unterstützt Unternehmen detailliert auf rund 40 Seiten bei der Umsetzung entsprechender Sorgfaltspflichten.

Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Da Kinder rund ein Drittel der Weltbevölkerung ausmachen, wirkt sich unternehmerisches Handeln in Lieferketten zwangsläufig auch auf sie aus.

Gleichzeitig zählen Kinder zu den besonders schützenswerten Gruppen, da sie in vielerlei Hinsicht besonders verletzlich sind. Zum Schutz vor Ausbeutung sind das Verbot von Kinderarbeit und ihrer schlimmsten Formen daher zentrale Bestandteile des LkSG.

Kerninhalte des Leitfadens

Der neue Leitfaden des BAFA verdeutlicht die Ursachen von Kinderrechtsverletzungen und zeigt auf, wie sich Kinderarbeit besser identifizieren und bekämpfen lässt.

Im Sinne des LkSG gelten alle Personen unter 18 Jahren als Kinder. Der Leitfaden zeigt auf, wie Unternehmen Risiken für Kinderrechte, insbesondere in informellen und schwer zugänglichen Bereichen der Lieferkette, erkennen und priorisieren können. Dabei wird empfohlen, Beschwerdeverfahren kindersensibel zu gestalten.

Kinder sollen Zugang zu verständlichen, anonymen und kostenfreien Beschwerdemechanismen haben. Ihre Perspektive ist bei der Ausgestaltung solcher Verfahren besonders zu berücksichtigen. Unternehmen sind zudem verpflichtet, transparent über Risiken und Verstöße gegen Kinderrechte zu berichten, unter Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes der betroffenen Kinder.

Der Leitfaden gibt praxisnahe Hinweise dazu, wie bestehende Initiativen, Kinderschutzorganisationen und branchenrelevante Überwachungssysteme einbezogen werden können, um Kinderrechte wirksam zu schützen.

Ergänzende Inhalte des BAFA-Leitfadens

Der Leitfaden enthält außerdem zahlreiche Praxisbeispiele. Darüber hinaus stellt das BAFA Unternehmen eine Zusammenfassung sowie ein Papier mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Verfügung.

sd

Unsere Empfehlungen:

Weltweit sind im Jahr 2025 rund 138 Millionen Kinder von Kinderarbeit betroffen, davon verrichten etwa 54 Millionen gefährliche und gesundheitsgefährdende Tätigkeiten. Obwohl die Zahlen gegenüber den Vorjahren zurückgegangen sind, wurde das Ziel, Kinderarbeit bis 2025 zu beenden, deutlich verfehlt. Kinderarbeit ist vor allem in der Landwirtschaft (70 %) verbreitet, aber auch im Dienstleistungssektor und in der Industrie.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kann zur Bekämpfung von Kinderarbeit beitragen, indem es Unternehmen dazu verpflichtet, Risiken für Kinderrechte in ihren globalen Lieferketten zu identifizieren, zu minimieren und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und des CSDDD effizient umzusetzen. In unserem Kooperationswebinar „LkSG & CSDDD - Rechte & Pflichten von Unternehmen und Zulieferern“ mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE lernen Sie, wie Sie Risiken sowohl für Menschen, Umwelt und für Ihr Unternehmen selbst reduzieren. Bereiten Sie sich jetzt vor, um Ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern.

LkSG & CSDDD - Rechte & Pflichten von Unternehmen und Zulieferern

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