Exportkontrolle: Allgemeine Genehmigung Nr. 42 neu bekannt gegeben

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, hat am 23. Juli 2025 eine aktualisierte Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 veröffentlicht. Hintergrund ist das Inkrafttreten des 18. Sanktionspakets der Europäischen Union am 18. Juli 2025. Die neue Version der AGG 42 tritt am 1. August 2025 in Kraft und bringt einige wichtige Änderungen mit sich.
Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Die Genehmigung kann nun bis zum 31. März 2027 genutzt werden. Dies soll Unternehmen, insbesondere bei längerfristigen Projekten im Bereich der Ausfuhrkontrolle, mehr Planungssicherheit verschaffen.
AGG Nr. 42: weitere Nutzergruppen zulässig
Zusätzlich dürfen jetzt auch weitere Nutzergruppen die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 verwenden. Dazu gehören sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, sofern sie in einem sogenannten Partnerland ansässig oder registriert sind. Diese Länder sind im Anhang VIII der Russland-Embargoverordnung (EU-Verordnung Nr. 833/2014) aufgeführt.
Wichtig ist außerdem: Die Software, die unter diese Genehmigung fällt (aufgelistet in Anhang XXXIX), muss aus Deutschland heraus bereitgestellt werden.
Zu den Partnerländern zählen aktuell: USA, Japan, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island.
Erweiterter Anwendungsbereich (Bankensektor)
Die AGG 42 deckt nun auch Software für bestimmte Zwecke im Banken- und Finanzsektor ab, wie sie im mit dem 18. EU-Sanktionspaket erweiterten Anhang XXXIX genannt werden.
Registrierungen und Meldungen bleiben gültig
Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich daraus nicht. Die auf Grundlage der bisherigen Fassungen der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 erfolgten Registrierungen und Meldungen bleiben gültig.
sd
Unsere Empfehlungen:
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 des BAFA regelt die Bereitstellung von Unternehmenssoftware und bestimmten Dienstleistungen für sogenannte nicht sensitive Empfänger in Drittstaaten, insbesondere im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der EU. Wer im Bereich der Softwarelieferung oder der technischen Unterstützung in Unternehmen außerhalb der EU tätig ist, sollte prüfen, ob die neue AGG 42 genutzt werden kann.
Die AGG sind ein zentrales Instrument der Exportkontrolle in Deutschland und zählen somit zu den wichtigsten Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren des BAFA. Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie im Rahmen unserer Schulungsangebote mit aktuellem Wissen, damit Sie stets sicher und unter Einhaltung aller Exportvorschriften exportieren können.